Startseite > Infos für Ärzte > BVA Fortbildungen für Augenärzte > Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten
Die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten ist für alle medizinischen Einrichtungen, die Laser der Klassen 3R, 3B und 4 einsetzen, zwingend vorgeschrieben. Zu diesen Klassen zählen unter anderem Argon-, Nd:YAG-, Erbium:YAG-, Dioden-, Excimer- und CO2-Laser. Diese Verpflichtung einen Laserschutzbeauftragten vorzuhalten, ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ (OStrV). Als Laserschutzbeauftragter kann nur agieren, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt und dies anhand erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweist.
Mit der letzten Änderung der TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) im Jahr 2018 wurde vorgeschrieben, dass Laserschutzbeauftragte die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand halten müssen. Diese Auffrischung ist einmal alle 5 Jahre zu leisten. Hierzu gibt es keinen Refresherkurs mehr. Der gesamte Laserschutzkurs muss alle 5 Jahre absolviert werden.
Das BVA-Ressort „Praxisführung, Struktur, Technik und Qualitätsmanagement“ hat in Zusammenarbeit mit dem BVA-Partner MeduPlus GmbH einen Smartlearning- Kurs für Augenärztinnen und Augenärzte erstellt, der es ermöglicht, die Fachkunde autodidaktisch im eigenen Lerntempo und ggf. auch fraktioniert zu erarbeiten. Die OstrV/TROS gibt hierfür als anwendungsbezogenem Kurs einen Zeitrahmen von 8,5 Lehreinheiten à 45 Minuten vor. Der Zeitrahmen, für die Prüfung ist hierin mit 0,5 Zeiteinheiten enthalten.
Neben dem Online-Kurs ist – aufgrund der aktuellen Vorgaben der TROS und des Wegfalls der durch die Coronapandemie ermöglichten Erleichterungen - zwingend zusätzlich wieder der Besuch eines Webinars in Form einer Videoschulung erforderlich. Diese Videoschulung gibt Ihnen die Möglichkeit zum Dialog mit den Kursleitern und die Gelegenheit zur Beantwortung von Fragen. Wir bieten hierfür in der ersten und zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Webinar „Laserschutz“ an.
Nach Absolvierung des Smartlearning- Kurses (ca. 5-6 Stunden online im Selbststudium), des Webinars (mindestens 45 Minuten) und erfolgreicher Abschlussprüfung (15 Multiple-Choice-Fragen, Dauer ca. 25 Minuten im Online-Kurs bei Meduplus) erhalten die Teilnehmenden ihr Abschlusszertifikat mit der Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einer auf die Lasertechnik in der Medizin anwendungsbezogenen Fortbildung zum Laserschutzbeauftragen gemäß OStrV und TROS sowie DGUV Grundsatz 303-005.
Wurde die schriftliche Prüfung nicht bestanden, aber mindestens 50 % der Fragen richtig beantwortet, kann durch eine erfolgreiche mündliche Prüfung das Lehrgangsziel erreicht werden.
Mittwoch, den 13.11.2024 um 15:00 Uhr
Mittwoch, den 04.12.2024 um 15:00 Uhr
Mittwoch, den 15.01.2025 von 15-16 Uhr
Mittwoch, den 05.11.2025 von 15-16 Uhr
Dr. med. Ludger Wollring
Dr. rer. nat. Paul Günther Fischer
BVA-Mitglieder: 249,- EUR
Nicht-Mitglieder: 399,- EUR
zuletzt aktualisiert: 04/2024