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Erste Hinweise und Tipps für ukrainische Ärzte

(sowie ansässige Ärzte, die ukrainische Ärzte unterstützen möchten)

Liebe Augenärzte,

wir heißen Sie herzlich Willkommen auf unserer Internetseite und möchten Ihnen erste nützliche Hinweise und Adressen zur Vorbereitung für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Augenärztin oder Augenarzt in Deutschland geben.

Die Erteilung der Berufserlaubnis für Ärzte (Approbation) erfolgt auf Ebene der Bundesländer (Länder). Dafür muss zunächst ein Antrag bei der Approbationsbehörde gestellt werden. Diese ist entweder bei der Landesregierung oder einer weiteren Untereinheit, der Bezirksregierung, angesiedelt. Den entsprechenden Link für die jeweilige Region haben wir in der Tabelle erfasst.

Voraussetzung für die Approbation sind in der Regel Deutschkenntnisse des Levels B2 sowie eine medizinische Sprachprüfung. Außerdem gibt es eine sog. Kenntnisprüfung, wofür entweder Unterlagen über die Approbation in Ihrem Heimatland oder eine Prüfung in Deutschland nötig sind. Zudem muss glaubhaft belegt werden, dass Sie in dem jeweiligen Bundesland tatsächlich arbeiten möchten und werden, beispielsweise mit einer Anstellungsbestätigung des zukünftigen Arbeitgebers.

Die Anerkennung als Ärztin in Deutschland erfolgt im Verlauf durch die Ärztekammern der jeweiligen Länder (Region).

Hierzu haben wir eine Übersicht für Sie erstellt:

Wir ermuntern Sie, selbständig Kontakte zu anderen Augenärztinnen und -Ärzten aufzubauen und sich initiativ in den Krankenhäusern und Praxen in Ihrer Umgebung vorzustellen, damit sich ggf. schon erste Arbeits- oder Hospitationsmöglichkeiten eröffnen. Auch digitale Netzwerke wie Linked können hilfreich sein. Die Augenärzteschaft in Deutschland ist gut organisiert, entsprechende Links zu einzelnen Berufsverbänden/Organisationen finden Sie unten.

Wir vom BVA können Ihnen keine Arbeitsstellen vermitteln, versuchen aber gerne, Ihnen zu Kontakten zu verhelfen oder Fragen zu beantworten.

weitere Kontaktadressen:

zuletzt aktualisiert: 09/2022