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Ungefähr jedes fünfte Kind bekommt heute schon eine Brille verordnet. Denn der Zeitraum für die volle Entwicklung des guten, beidäugigen Sehens ist begrenzt. Versäumtes lässt sich nur innerhalb der ersten Lebensjahre nachholen.
Die meisten Fehlsichtigkeiten müssen daher spätestens mit zwei bis drei Jahren durch eine Brille korrigiert werden, um lebenslange, nicht mehr wiedergutzumachende Seheinbußen zu vermeiden. Deshalb fordern Kinder- und Augenärzte gemeinsam: Jedes Kind sollte spätestens mit 30 bis 42 Monaten augenärztlich untersucht werden.
Die häufigsten Gründe für eine Brillen-Verordnung sind optische Brechungsfehler – man spricht auch von einer Fehlsichtigkeit oder Refraktionsanomalie. Um den Grad der Fehlsichtigkeit zu ermitteln, muss der Augenarzt bei Kindern die Anspannung der inneren Augenmuskeln durch spezielle Augentropfen lösen (Atropin oder Cyclopentolat). Diese Art der Untersuchung ist in Deutschland nur beim Augenarzt möglich. Der entspannte Zustand ermöglicht eine exakte Bestimmung des Brechungsfehlers und damit der zu verordnenden Brillengläser. Da sich die Fehlsichtigkeit durch das Wachstum aber noch verändert, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch den Augenarzt erforderlich.
Die Fassung sollte kindgerecht sein, also klein, stabil und nicht breiter als das Gesicht.
Die Glasmitte gehört vor die Pupillenmitte
Die Gläser selbst sind klein und dünn, um möglichst leicht zu sein.
Der Nasensteg verfügt über eine gleichmäßige, weiche Auflage, damit die Brille keine Druckstellen verursacht.
Dies gilt auch für die Ohrbügel, die durch eine gleichmäßige Auflage einen stabilen, druckfreien Sitz gewährleisten.
zuletzt aktualisiert: 06/2022