Pressemitteilung
Medizin/Gesundheit/Augenheilkunde

AAD Pressekonferenz 2006

Busse:

Zurück zum natürlichen Sehen – LASEK erweitert die Möglichkeiten der refraktiven Chirurgie

Obwohl bereits verschiedene Methoden zur operativen Behandlung von Fehlsichtigkeiten zur Verfügung stehen, sind sie dennoch nicht für jedes Auge geeignet, sodass der verantwortungsbewusste Augenarzt so manchem Patienten von der Operation abraten muss. Mit LASEK, einem neuen Verfahren, sind Kontraindikationen wesentlich seltener geworden.

Unabhängig zu sein von Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen), das wünschen sich sehr viele Menschen. Doch mussten verantwortungsbewusste Augenärzte immer wieder vielen ihrer Patienten die "Operation gegen Fehlsichtigkeit“ ausreden, weil die zur Verfügung stehenden Verfahren für die Besonderheiten ihrer Augen leider nicht geeignet waren. Für Augen gelten eben keine Konfektionsmaße und wenn die so unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen nicht oder nur zum Teil berücksichtigt werden können, ist das Grund genug, auf die Operation zu verzichten.

Inzwischen wurden die Methoden der refraktiven Chirurgie verfeinert und es wurden neue entwickelt. Auch die bereits bekannten Verfahren, bei denen ein Excimer-Laser angewendet wird: PRK und LASIK, haben "Familienzuwachs“ bekommen. Diese Laserbehandlung heißt LASEK und hat ihre "Probezeit“ bereits bestanden. Mit LASEK können jetzt auch viele der Patienten ihren Sehfehler für immer beheben lassen, denen die Erfüllung dieses Wunsches bisher versagt blieb.

LASEK senkt die Zahl der Kontraindikationen


Im Gegensatz zu LASIK (Laser in situ Keratomileusis) kommt LASEK (Laser assistierte subepitheliale Keratektomie) ohne einen Schnitt in die Hornhaut aus. Lediglich die oberste Schicht, nämlich nur 0,05 mm der Hornhaut, das Epithel, wird in einem Durchmesser von 8,5 bis 9,0 mm eingeritzt. Anschließend wird mit verdünntem Alkohol ein gestielter Epithellappen von der Unterfläche abgelöst und für Sekunden zur Seite geschoben. Während dieser kurzen Zeit wirkt der Excimer-Laser wie bei LASIK auf das darunter liegende Gewebe ein, danach verschließt der Epithellappen wieder die Hornhaut. Damit das Hornhautdeckelchen an seinem ursprünglichen Platz anheilt und nicht verrutscht, trägt der Patient für drei bis fünf Tage eine therapeutische Kontaktlinse.
Anstelle der Alkohollösung, mit der die Epithelschicht von der darunter liegenden Schicht getrennt wird, kann auch ein "Epithelhobel“ dazu verwendet werden. Dieser stumpfe Mikrohobel schneidet nicht in die Tiefe, wie bei LASIK, sondern schert nur das Epithel von der Bowman-Membran ab.

Weil mit LASEK der Schnitt in tiefere Schichten der Hornhaut vermieden wird, kommt dieses Verfahren auch für Patienten infrage, für die das Risiko einer Operation gegen ihre Fehlsichtigkeit bisher zu hoch war: Menschen mit dünner Hornhaut unter 0,5 mm, Patienten mit Glaukom, bei Neigung zu Lidrandentzündung und bei Benetzungsstörungen der Hornhaut (Trockenem Auge). Einen besonderen Lichtblick bedeutet LASEK bei einer heute immer häufiger auftretenden Hornhaut-Krankheit, der Map-Dot-Fingerprint-Epitheldystrophie. Da die Therapie darin besteht, das geschädigte Epithel mit dem Laser zu entfernen, um das nachwachsende Gewebe fester mit der Bowman-Membran zu verbinden, können Fehlsichtigkeiten gleich mitbehandelt werden.
Die grundsätzliche Indikation für LASEK lautet nach den Empfehlungen der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC):
Kurzsichtigkeit (Myopie) bis -8 dpt
Übersichtigkeit (Hyperopie) bis +3 dpt
Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis 5 dpt

Strenge Richtlinien in Deutschland – Sicherheit für Patienten

Bei der refraktiven Chirurgie, also der Operation gegen Fehlsichtigkeit, erfolgt in aller Regel ein Eingriff in gesundes Gewebe, zu dem keine zwingende Notwendigkeit besteht. Es ist allein die Entscheidung des Patienten, ob er seinen Sehfehler behandeln lässt. Um diese Entscheidung treffen zu können, braucht er die kompetente, individuelle und objektive Beratung eines Augenarztes. Er muss sich darauf verlassen können, dass der Operateur einzig und allein die Interessen seines Patienten im Auge hat. Und natürlich muss es auch eine Qualitätssicherung geben.

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Operation gegen Fehlsichtigkeit nur in ganz extremen, medizinisch indizierten Ausnahmefällen übernimmt, ist es verständlich, dass sich interessierte Patienten über die Ausgaben informieren, die auf sie zukommen. Sie informieren sich auch im Internet und finden dort einen Preiskampf zwischen Wien, Istanbul, St. Petersburg und vielen anderen attraktiven Orten, die außer der Operation auch noch ein Freizeitangebot im Programm haben. Insgesamt sehen diese Offerten sehr großzügig aus:
"Fünf Jahre kostenlose Kontrolle und Untersuchungen, lebenslängliche Garantie für eine gebührenfreie zweite Laserbehandlung“, d.h., wenn eine Komplikation, bei der ersten eine zweite erforderlich macht. Und sie versprechen viel: "Bei uns haben Sie nach der neuen LASEK-Methode keine Schmerzen mehr...“
Tatsache ist, dass die vielen Vorteile dieses Verfahrens mit einem kleinen Nachteil verbunden sind: Nach LASEK ist man für ein paar Tage nicht ganz schmerzfrei.

Damit in Deutschland korrekte Information, verantwortungsbewusste Beratung und die Qualitätssicherung der angebotenen Verfahren gewährleistet ist, haben der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) gemeinsam die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) gegründet. Ihre Website gibt u.a. darüber Auskunft, wo Patienten Kliniken und Augenärzte finden, die sich den Richtlinien der KRC verpflichtet fühlen und für die allein die Interessen des Patienten ausschlaggebend sind: www.augeninfo.de/krc/index.htm

Am Beispiel der refraktiven Chirurgie wird deutlich: In Deutschland können die Patienten noch immer darauf vertrauen, dass ihre Augen in guten, ja in den besten Händen sind.

Professor Dr. med. Holger Busse
Direktor der Universitäts-Augenklinik
Domagkstraße 15
48149 Münster
Tel.: 0251/ 8356004
Fax: 0251/ 8356003
E-Mail: busseho@ukmuenster.de

Abb. 1

Abbildung 1: Korrektur der Fehlsichtigkeit mit der schonenden LASEK-Methode:
Kein Hornhautschnitt, stattdessen wird nur die hauchdünne oberste Schicht, das Epithel, angehoben, mit verdünntem Alkohol von dem darunter liegenden Gewebe gelöst, sodass es für kurze Zeit beiseite geschoben werden kann. Nach der nur wenige Sekunden dauernden Behandlung mit dem Excimerlaser verschließt das Epithel wieder die Hornhautoberfläche.



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