An grundlegenden Reformen unseres Gesundheitswesens führt kein Weg vorbei, doch nicht allein deswegen, weil die bisherige Versorgung nach dem Solidarprinzip mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr möglich ist. Europa wächst immer enger zusammen, und auch das zwingt zur Veränderung unserer alten Strukturen, die praktisch eine medizinische Vollversorgung mit Abdecken aller Risiken durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet haben. In dieser Rundum-Versorgung sind außerdem auch noch Leistungen enthalten, die mit Krankheitsbehandlung nichts zu tun haben (Beispiele: Krankengeld, Abtreibung, Sterbegeld).
Mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam* wird Bürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union u.a. das Recht garantiert, im Land ihrer Wahl zu arbeiten, zu wohnen und dabei die gleichen Vorteile zu genießen wie die Einheimischen (Kranken- und Sozialversicherungen, Renten, Kindergeld usw.). Schon jetzt verlegen zirka 16 Millionen EU-Bürger ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Mitgliedsländer. Nach der erfolgten Erweiterung wird die Fluktuation schätzungsweise auf 30 Millionen pro Jahr zunehmen. Diese Entwicklung erfordert eine Angleichung der gesetzlich garantierten Leistungen innerhalb der EU. Das Gesundheitswesen bleibt zwar weiterhin in der Verantwortung eines jeden Mitgliedslandes, aber es wird mit der Einführung eines Basisuniversaldienstes gerechnet. Demnach muss jeder Bürger der EU Mitglied einer gesetzlichen Grundversicherung sein, die im Krankheitsfall eine qualitativ ausreichende Behandlung in angemessener Zeit gewährleistet. Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, werden privat gezahlt oder durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Auch eine Unfallversicherung sollte zusätzlich abgeschlossen werden.
Dass dieses Modell durchaus praktikabel ist, hat Schweden bewiesen. Dort wurde in erstaunlich kurzer Zeit das Gesundheitssystem innovativ auf das Sachleistungsprinzip umgestellt. Jeder Patient beteiligt sich unter sozialverträglichen Bedingungen an den tatsächlichen Kosten. Wartezeiten auf eine Operation, wie etwa zur Behandlung des Grauen Stars, sind mit den derzeit üblichen in Deutschland vergleichbar.
Ganz anders sieht das z.B. in Großbritannien und den Niederlanden aus. Dort versucht man, die Finanzierung durch Rationierung mit langen Wartezeiten für nicht akut erforderliche Operationen zu sichern. So sterben die Patienten oft vor ihrem Operationstermin. Dennoch wird das System dieser Länder von unserer Regierung als vorbildlich angesehen. Frau Ministerin Schmidt beabsichtigt, die Zahl der Augenärzte wie auch die anderer Fachärzte zu reduzieren; schließlich habe sich in anderen Ländern gezeigt, dass man mit weniger auskomme. Darüber hinaus will sie die Fachärzte als abhängige Beschäftigte nach DDR-Manier an die Krankenhäuser und staatlichen Polikliniken binden. Die freie Arztwahl entfällt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Gleichzeitig führt diese Verlagerung zu einer hochgradigen Beeinträchtigung der Basisversorgung der Patienten.
Die deutschen Augenärzte erblicken darin ein ähnlich dirigistisches Denken wie in der Forderung nach staatlich kontrollierter Zwangsfortbildung für Ärzte. Deren Berechtigung führen sie von jeher ad absurdum durch ihre traditionsreichen Fortbildungstagungen und die Motivation eines jeden Augenarztes. Allein die Zahl der Teilnehmer an der Augenärztlichen Akademie Düsseldorf spricht Jahr für Jahr eine deutliche Sprache. Nach den Anmeldungen zum diesjährigen Kongress werden 3.000 Teilnehmer erwartet.
*Die Verträge sind auf der Website bundestag.de abgelegt unter
http://europa.eu.int/en/agenda/igc-home/intro/preface/de.htm
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