Das Angebot an vergrößernden Sehhilfen von der Lupenbrille bis hin zu komplizierten opto-elektronischen Systemen wächst ständig. Die Vielfalt der Hilfsmittel ist unüberschaubar für den, der sie für die Aufgaben braucht, die seine Augen nicht mehr leisten können.
Welche der Möglichkeiten sich für den einzelnen Patienten wirklich als Hilfe erweist und welche ihn eher überfordern würde, kann nur sein Augenarzt voraussehen. Es ist nicht allein der momentane Grad der Sehbehinderung, der bei der Wahl der Hilfsmittel berücksichtigt werden muss. Entscheidend ist: Wie wird die Augenkrankheit verlaufen? Wodurch wurde sie verursacht? Wie ist der allgemeine gesundheitliche Zustand des Patienten, in welcher Lebenssituation befindet er sich beruflich, von seinem sozialen Umfeld her und wie viel Technik kann man ihm zumuten?
Treten die ersten Anzeichen einer langsam fortschreitenden Sehbehinderung schon in jungen Jahren auf, bleibt dem Patienten noch ein wenig Zeit, sich sehenden Auges mit geeigneten Hilfsmitteln und Arbeitstechniken vertraut zu machen, die er später blindlings beherrschen muss. Für Menschen, die im höheren Lebensalter erleben müssen, dass ihr Sehvermögen dramatisch nachlässt, ist dies ungleich schwieriger. Das Bedienen komplizierter Geräte, das Aneignen von lebenspraktischen Fähigkeiten z.B. bei der Haushaltsführung wird zur Schlüsselherausforderung für das weitere Leben. Ältere sehbehinderte Menschen meistern ihre alltäglichen Aufgaben zumeist mit den klassischen vergrößernden Sehhilfen. Lupenbrillen eignen sich sehr gut zum Lesen, solange eine 2,5 bis 3-fache Vergrößerung ausreicht. Ihr Nachteil: Das, was man scharf sehen will, darf nicht weiter als 10 cm vom Auge entfernt sein. Mit einer Fernrohrlupenbrille kann man beides: lesen und in mittlerer Entfernung Gegenstände deutlich wahrnehmen. Zum Lesen gibt es auch noch eine bequemere Alternative, eine stark vergrößernde Handlupe und ein gut beleuchtetes Lesepult. Überhaupt ist die richtige Beleuchtung eine ganz entscheidende Sehhilfe.
Wenn Lupensysteme mit ihren zu erreichenden Vergrößerungen nicht mehr genügen, wird der Augenarzt mit seinem Patienten weitere Möglichkeiten erörtern. Mit einem Kamerasystem in Verbindung mit dem Fernseher oder dem Bildschirm eines PCs, so genannten Bildschirmlesegeräten, lassen sich wesentlich stärkere Vergrößerungen der Schrift erreichen. Aber dann erfordert das Lesen eine enorme Konzentration und Gedächtnisleistung, um den Zusammenhang zu erfassen; denn je stärker die Vergrößerung, desto kleiner der Ausschnitt. Eine weitere Möglichkeit für einen sehbehinderten Menschen, ohne die Hilfe anderer z.B. seine Tageszeitung zu lesen, bieten spezielle Vorlesesysteme. Das Schriftstück wird eingescannt und kurz darauf von einer synthetischen Stimme vorgelesen.
Im Berufsleben wird der Computer zum Arbeitswerkzeug Nummer eins,
wenn die Augen ihren Dienst versagen
Er ist in qualifizierten Berufen Hilfs- und Arbeitsmittel zugleich. Dabei besteht die Schwierigkeit für blinde Benutzer nicht darin, dem PC Daten oder Befehle mitzuteilen, sondern darin, dass sie den Bildschirminhalt nicht lesen können. Eine Spezialsoftware liest ihn aus und liefert die Informationen per Sprachausgabe und/ oder Blindenschriftdisplay. Bestenfalls arbeiten blinde Menschen mit diesem System ebenso schnell wie Sehende. Vorher müssen sie sich aber ungleich mehr Dinge aneignen; z.B. die Short Cuts im Gedächtnis speichern und sich die Positionen bestimmter Programmelemente auf dem Bildschirm merken.
Im Internet ist die größte Hürde für den blinden Surfer die rein optisch dargestellte Information, die sich ihm nicht erschließt. In der "Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV)“ der Bundesregierung oder in entsprechenden Erlassen der EU ist zumindest für untergeordnete Behörden verbindlich beschrieben, wie elektronische Informationssysteme blinden- und sehbehindertengerecht gestaltet werden können.
Hilfreich ist der PC ebenfalls bei der Lektüre von Schwarzschrift-Dokumenten. Wo die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aber immer noch an ihre Grenzen stoßen, sieht man an Faxen, Kontoauszügen oder mehrspaltigen, mit Fotos aufgelockerten Texten.
Optische Hilfsmittel wie Lupenbrillen, Bildschirm-Lesegeräte, Farberkenner oder auch Luxmeter werden üblicherweise von den Krankenkassen für den privaten Bedarf finanziert. Gleiches gilt auch für Lese-/Sprechgeräte – das sind auf die Funktion des Einscannens, Texterkennens und -ausgebens reduzierte Computer. Der Sparzwang der Kassen geht inzwischen so weit, dass die Sprachausgabe für ausreichend gehalten und die Finanzierung einer Blindenschriftzeile vielfach verweigert wird. Aber brauchen blinde Menschen nicht beides – die Schnelligkeit der Sprachausgabe und die Genauigkeit der Blindenschrift?
Herausgeber:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
als Geschäftsbesorger der AAD GbR
Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
Pressekontakt:
Pressereferat: Frau Dr. A. Lietz-Partzsch
Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
Tel. 01525 3078496
Fax 0211 43037 20
presse(at)augeninfo.de
www.augeninfo.de