Aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen machen den Beruf des Augenarztes für junge Mediziner wenig attraktiv. Das ist gefährlich, denn der Bedarf an augenmedizinischen Leistungen wächst angesichts der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) kritisiert einerseits eine Blockadehaltung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), wenn es um innovative diagnostische Verfahren in der Augenheilkunde geht. Andererseits appelliert der Verband an die Gesundheitspolitiker, das duale System mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) beizubehalten.
Der G-BA entscheidet, welche diagnostischen und therapeutischen Leistungen Ärzte auf Kosten der GKV erbringen dürfen. Seit einigen Jahren fordert der G-BA – basierend auf den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – die Einhaltung strenger Regeln der „Evidence Based Medicine“ und den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit der Verfahren in kontrollierten, randomisierten Studien. Da diagnostische Geräte nicht denselben Patentschutz genießen wie Medikamente, scheuen die Hersteller den enormen Aufwand solcher Studien. Zudem wird der Nutzen eines Verfahrens im Zuge der über Jahre hinweg reifenden Technologie immer offensichtlicher. Dann ist die Notwendigkeit von Studien nicht mehr erkennbar und es finden sich auch keine Patienten mehr, die für eine Studie auf eine so offensichtlich wertvolle Diagnostik verzichten möchten. Im internationalen Vergleich macht sich Deutschland aufgrund dieser Blockadehaltung geradezu lächerlich, das zeigt sich am Beispiel der optischen Kohärenztomographie (OCT). Dieses Verfahren ist aus der modernen Augenheilkunde nicht mehr wegzudenken. Laut IQWiG bietet es aber keinen erkennbaren Nutzen für die Patienten, es wird sogar ein potentieller Schaden unterstellt. Schließt sich der G-BA dieser Beurteilung an, dann dürfen Augenärzte diese Untersuchungen auch zukünftig nicht auf Kosten der GKV erbringen.
So schwierig die Situation für die Augenärzte in Deutschland bereits jetzt ist – die aktuelle Diskussion über eine Vereinheitlichung der Gebührenordnungen lässt für die Zukunft befürchten, dass es noch schlimmer wird. Eine solche Vereinheitlichung wäre ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung. Dabei hat das duale System aus GKV und PKV dazu beigetragen, dass neue diagnostische und therapeutische Leistungen den Patienten schneller zur Verfügung stehen.
Der BVA appelliert an die Politiker, das über Jahrzehnte hinweg bewährte PKV-System nicht aus ideologischen Gründen zu zerschlagen. Stattdessen ist beim GKV-System, das in den vergangenen Jahren auf dem Rücken der Ärzte und Patienten kaputtgespart wurde, ein Umsteuern dringend notwendig. Insbesondere die augenärztliche Grundversorgung in der GKV ist unterfinanziert – das muss sich endlich ändern.
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