Pressemitteilung
Medizin/Gesundheit/Augenheilkunde

Finanzierungs­verhandlungen für 2024 abgeschlossen

Anhebung des Orientierungswertes um 3,85 %

02.10.2023

DÜSSELDORF, 2.Oktober 2023 - Die Finanzierungsverhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband kamen in dritter Verhandlungsrunde mit einer Schlichterentscheidung im erweiterten Bewertungsauschuss zum Ende: Der Orientierungswert (OW) wird zum 10. Januar 2024 um 3,85 % steigen.

Angesichts der wachsenden Kosten für Praxis und Personal forderte der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. bereits im Vorfeld der Verhandlungen einen ansatzweise echten Inflationsausgleich. Darüber hinaus betont der erste Vorsitzende Dr. Peter Heinz, es müsse mehr Wertschätzung aus Politik- und Patientenseite sowie eine merkliche Erhöhung des Orientierungspunktewerts von mindestens 10 % folgen.

Diesen Forderungen ist man in den Verhandlungen nicht nachgekommen. Unter Berücksichtigung von Morbiditäts- und Versichertenentwicklung landet man zwar effektiv bei einer ungefähren Steigerung von 4,083 % - von den geforderten 10 % liegt dieses Ergebnis dennoch weit entfernt. Heinz macht deutlich: „Die reale Kostensteigerung der Fachärzteschaft spiegelt diese Zahl nicht wider.“

Zähes Ringen in den Verhandlungsrunden

Bereits während der der Verhandlungen wurde deutlich, dass eine Einigung schwierig würde. Es zeichnete sich ab, dass bei Ablehnung des Angebots von Schlichters Prof. Wasem, die Erhöhung des Orientierungspunktwerts deutlich geringer ausgefallen wäre. Heinz merkt an: „Die Einigung auf 3,85 % wurde unter Druck herbeigeführt. Das Ergebnis ist nicht das, was wir uns im Vorfeld gewünscht haben. Besonders schwer wiegt aber, dass das auch ein deutliches Zeichen in Richtung Ärzteschaft ist. Angesichts der Pandemie, die zu einem erheblichen Anteil ambulant gestemmt worden ist, ist das Ergebnis mehr als enttäuschend. Wertschätzung und Respekt sehen anders aus.“

Fünftes Sozialgesetzbuch regelt Honorarabschluss

Zum Ablauf der Verhandlungen ist anzumerken, dass sie den Regeln, die das fünfte Sozialgesetzbuch und die Verfahrensordnungen des erweiterten Bewertungsausschusses vorgeben, folgen. Das angewandte sogenannte Jahresscheibenmodell folgt festgelegten Regelungen und ist deshalb nicht in der Lage, auf kurzfristige Kostensteigerungen zügig und angemessen zu reagieren. Heinz sagt abschließend: „Diese Diskrepanz zwischen realen Kosten und Regelwerk ist insbesondere mit diesem Honorarabschluss erneut deutlich geworden. Als Teilerfolg ist immerhin zu verbuchen, dass ab 2024 die Steigerungen der MFA-Gehälter schneller abgebildet werden sollen. Den zunehmenden Frust und die Enttäuschung der Ärzteschaft wird dies aber kaum mildern können.“


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