Berufsverband der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA)
Die Ziele des BVA
Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) setzt sich als
berufspolitische Interessensvertretung der deutschen Augenärzte
für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Augenärzte, zu
den auch eine leistungsgerechte Honorierung gehört, ein. Er verteidigt
die augenärztliche Tätigkeit gegen Eingriffe von außen. Der
BVA fördert die Qualität der Augenheilkunde als Veranstalter von
augenärztlichen Fortbildungskongressen und durch umfassende
medizinische und standespolitische Informationsbereitstellung für seine
Mitglieder und für Dritte (z.B. Patienten, Ärzteorganisationen,
Politik). Der BVA unterstützt seine Mitglieder in Fragen
augenärztlicher Tätigkeit bei Diagnostik und Therapie und durch
umfassende Beratung in Angelegenheiten rund um die augenärztliche
Berufsausübung.
Auszug aus der Satzung des BVA
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
1.1 Der Verein ist ein freier Verband und trägt den Namen
"Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V."
1.2 Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, ist in das
Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der
Verein hat ein national und europaweit patentrechtlich geschütztes
Logo.
1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
2.1 Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der gesamten
Berufsinteressen der Augenärzte. Hierzu zählen insbesondere
2.1.1 Information der Mitglieder über Fragen des Berufsrechts
2.1.2 Wahrung der wirtschaftlichen Interessen
2.1.2.1 im vertrags- und privatärztlichen Bereich
2.1.2.2 Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der die Interessen
der Ärzte berührt durch Abmahnungsschreiben sowie
gerichtliches Vorgehen im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen
Dritter
2.1.3 Entlastung der Mitglieder von administrativen Aufgaben.
2.2 Gegenseitige Beratung in Fragen augenärztlicher Tätigkeit
und Unterstützung der Mitglieder bei der Erfüllung ihrer
ärztlichen Aufgaben.
2.3 Förderung der Weiterbildung und der Fortbildung in der
Augenheilkunde
2.4 Der Berufsverband strebt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen
augenärztlichen Verbänden und anderen heilberuflichen
Verbänden an.
Verbandsstruktur:
- Vorstand:
- 1.Vorsitzender
- 2.Vorsitzender
- Wissenschaftliches Vorstandsmitglied
- 2 weitere Mitglieder des Vorstandes
- Ehrenvorsitzende
- Vorsitzender der Delegiertenversammlung
- Arbeitsausschuß beim Vorstand:
- ein Vorsitzender eines Landesverbandes (vom Beirat gewählt)
- ein Vertreter der Kliniker (von der DV gewählt)
- fünf Ressortleiter (vom Vorstand bestimmt)
- Beirat:
- ein Vertreter der Vorsitzenden der Landesverbände
- ein Vertreter aus den Reihen der Chefärzte (z.B. DOCH)
- ein Vertreter der angestellten / beamteten Fachärzte (keine Chefärzte)
- ein Vertreter der Weiterbildungsassistenten
- ein Vertreter der Operateure (z.B. BDOC)
- ein Vertreter ADC-Mitglieder (z.B. BADC)
- Delegiertenversammlung:
- die Mitglieder des Verbandes werden in der Delegiertenversammlung durch 70 ordentliche Mitglieder des Verbandes mit Antrags- und Stimmberechtigung vertreten
- Landesverbände:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg/Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen
- Ressorts:
- Arbeitsmedizin und Berufsgenossenschaft
- Assistentenbeauftragter
- Augenärztliche Dienstleistungs-Center (ADC)
- Augenärztliches Assistenzpersonal
- Bildgebende Verfahren
- Complemtäre und alternative Medizin (CAM)
- EBO
- Farbensehen
- Gebührenordnung
- Internet
- Kontaktlinsen
- Leitlinien-Koordination
- Ophthalmochirurgie
- Ophthalmologische Elektrophysiologie
- Ophthalmologische Optik
- Praxisführung, Struktur und Technik
- Presse
- Psychosomatik ind der Augenheilkunde
- Qualitätsmanagement
- Recht
- Rechtsophthalmologie
- Sportophthalmologie
- Strabologie - Neuroophthalmologie
- Trockenes Auge
- UEMS/SMO
- Verkehrsophthalmologie
- BVA-/DOG-Kommissionen:
- Augenärzliche Fortbildung in Deutschland
- DRG
- Evaluation alternativer/komplementärer Angebote in der Augenheilkunde
- Internationale Ophthalmologie
- Makula (vorm. PDT)
- Ophthalmologische Rehabilitation
- Recht
- Refraktive Chirurgie (KRC)
- Arbeitsgemeinschaft der Augenärztlichen Verbände:
- Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
- Deutsche Ophthalmologische Chefärzte (DOCH)
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
- Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL)