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Berufsverband der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA)


Die Ziele des BVA

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) setzt sich als berufspolitische Interessensvertretung der deutschen Augenärzte für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Augenärzte, zu den auch eine leistungsgerechte Honorierung gehört, ein. Er verteidigt die augenärztliche Tätigkeit gegen Eingriffe von außen. Der BVA fördert die Qualität der Augenheilkunde als Veranstalter von augenärztlichen Fortbildungskongressen und durch umfassende medizinische und standespolitische Informationsbereitstellung für seine Mitglieder und für Dritte (z.B. Patienten, Ärzteorganisationen, Politik). Der BVA unterstützt seine Mitglieder in Fragen augenärztlicher Tätigkeit bei Diagnostik und Therapie und durch umfassende Beratung in Angelegenheiten rund um die augenärztliche Berufsausübung.


Auszug aus der Satzung des BVA

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein ist ein freier Verband und trägt den Namen "Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V."

1.2 Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Verein hat ein national und europaweit patentrechtlich geschütztes Logo.

1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

2.1 Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der gesamten Berufsinteressen der Augenärzte. Hierzu zählen insbesondere

2.1.1 Information der Mitglieder über Fragen des Berufsrechts
2.1.2 Wahrung der wirtschaftlichen Interessen

2.1.2.1 im vertrags- und privatärztlichen Bereich
2.1.2.2 Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der die Interessen der Ärzte berührt durch Abmahnungsschreiben sowie gerichtliches Vorgehen im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen Dritter

2.1.3 Entlastung der Mitglieder von administrativen Aufgaben.

2.2 Gegenseitige Beratung in Fragen augenärztlicher Tätigkeit und Unterstützung der Mitglieder bei der Erfüllung ihrer ärztlichen Aufgaben.

2.3 Förderung der Weiterbildung und der Fortbildung in der Augenheilkunde

2.4 Der Berufsverband strebt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen augenärztlichen Verbänden und anderen heilberuflichen Verbänden an.


Verbandsstruktur: