Die Arbeit des Berufsverbandes hat zwei Schwerpunkte:
Die standes- und berufspolitische Vertretung der Augenärzte im
öffentlichen Raum dient der Wahrung der Interessen des Fachs
gegenüber den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung und den
anderen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene.
Daneben bietet der BVA ein Angebot von konkreten und individuellen
Hilfestellungen für das einzelne Mitglied zum Schutz seiner
wirtschaftlichen Belange. Einen Eindruck vom Umfang der allgemeinen
fachlichen, standes- und berufspolitischen Vertretung gibt folgende
Übersicht:
- Der BVA übernimmt die berufspolitische und wirtschaftliche
Vertretung der Augenärzte auf allen KV- und
Krankenkassen-Ebenen
- Er ist Ansprechpartner in allen augenärztlichen Angelegenheiten
für Behörden, Institutionen, ärztliche
Körperschaften, Kostenträger, Normungsausschüsse
- Er entwickelt eigenständig Gebührenordnungen bzw.
Gebührenordnungspositionen als Verhandlungsbasis mit der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. dem
Bundesgesundheitsministerium
- Er ist Verhandlungspartner für die Weiterentwicklung aller
Gebührenordnungen im Bereich der privaten Krankenversicherung,
gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen
Unfallversicherung
- Er kämpft für angemessene Festbeträge für
Sehhilfen und ausreichende Ausstattung des Arzneimittelbudgets
- Handlungsleitlinien, die einen Handlungsrahmen umreißen, dessen
Wahrung der ärztlichen Berufsauffassung und Verantwortung und
zugleich dem Erfordernis einer wirtschaftlichen ärztlichen Leistung
genügen, werden vom BVA erarbeitet und gepflegt
- Die Qualitätssicherung in der Ophthalmologie wird durch
Initiativen wie freiwillige Selbstkontrolle unterstützt und
gefördert und hilft so, das hohe Niveau der Augenheilkunde in der
Bundesrepublik zu halten
- Erhebungen zur Erfassung der durchschnittlichen
Patientenzusammensetzung in der augenärztlichen Praxis und der
durchschnittlichen Kosten der Leistungen der augenärztlichen Praxis
werden durchgeführt, um mit den Ergebnissen die
augenärztlichen Forderungen in den Verhandlungen gegenüber
Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zu belegen
- Das augenärztliche Kompetenz- und Tätigkeitsspektrum wird
gegenüber konkurrierenden paramedizinischen Ansprüchen
dargestellt und gewahrt
- Der BVA setzt sich in seiner Öffentlichkeitsarbeit für eine
intensive Information der Patienten ein. Dazu gehört auch die
Aufklärung der Bevölkerung über den umfassenden Auftrag
der augenärztlichen Versorgung in Deutschland