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Berufsverband der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA)

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Düsseldorf, 27.07.99

Schwere Sehstörung bei Kindern oft zu spät erkannt -
Augenärzte starten Vorsorge-Initiative auf eigene Kosten

Das bisher geltende Programm der Vorsorgeuntersuchungen hat sich als unzureichend erwiesen. Längst nicht alle Kinder mit angeborenen und in den ersten Lebensmonaten auftretenden Sehschäden kommen rechtzeitig zum Augenarzt. Rechtzeitig bedeutet: in einer Phase, während eine erfolgreiche Therapie noch möglich ist. Beispiele: Etwa 10 % der Kleinkinder haben eine Sehschwäche, aber nur 1/50 bis 1/20 von ihnen fallen bei den frühen Vorsorgeuntersuchungen auf. Stellungsfehler der Augen (Strabismus) werden nur in 10 % der Fälle erkannt. Zwar gehört zu den späteren Vorsorgeuntersuchungen U8 (3½ - 4 Jahre) und U9 (5 Jahre) eine Funktionsprüfung der Augen, doch dann läßt sich Versäumtes nur noch schwer nachholen. Das zu spät behandelte Auge bleibt lebenslang schwachsichtig (amblyop), und weder Brillen noch Kontaktlinsen können zu besserem Sehen verhelfen. Diese Kinder sind besonders unfallgefährdet und erheblich eingeschränkt in ihrer Berufswahl.

Auf die verhängnisvollen Lücken im Programm der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hat der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) die verantwortlichen Institutionen seit Jahren hingewiesen - ohne Erfolg. Jetzt geht die Initiative von den Ärzten aus. Im Februar 1999 einigten sich der BVA und der Berufsverband für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (BVKJD) gegen die Misere bei der Früherkennung von Sehstörungen im Kindesalter gemeinsam vorzugehen. Als Vorbild dient ein Modell, das bereits seit 1996 in München erfolgreich angewendet wird und jetzt auf ganz Deutschland ausgedehnt werden soll.

Die Münchner Initiative besteht aus einem Netz, das Augenärzte und Kinderärzte geknüpft haben, die sich intensiv dem gemeinsamen Ziel der Früherkennung "versteckter" Sehstörungen widmen. Anhand der Befunde und Risikofaktoren wurde ein Leitfaden für die Dringlichkeit der augenärztlichen Untersuchung gestellt.

Daraus resultieren drei Gruppen:

  1. Kinder, die sofort an den Augenarzt überwiesen werden müssen,
  2. Kinder die spätestens zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat einer augenärztlichen Untersuchung bedürfen,
  3. Kinder, die spätestens mit Beginn ihres dritten Lebensjahres dem Augenarzt vorgestellt werden sollen.
Während im übrigen Bundesgebiet bisher nur etwa 20 % aller Kinder im Vorschulalter augenärztlich untersucht werden konnten, hat sich die Zahl nach dem Start der Münchner Initiative vervierfacht. Neben der engen Kooperation der beiden Facharztgruppen enthält die Initiative zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Sehstörungen bei Kindern weitere Maßnahmen. Eine der wichtigsten - neben dem Aufklärungsgespräch durch den Kinderarzt - ist ein Brief an Eltern, der über die Entwicklung des Sehvermögens der Kinder aufklärt, über besondere Risiken informiert und Hinweise gibt, worauf Eltern besonders achten sollten, um selber Auffälligkeiten an den Augen bzw. dem Verhalten ihrer Babys zu entdecken. Dieser Brief soll künftig den gelben Vorsorgebüchern beigefügt werden, und dazu bedarf es auch der Mithilfe der Gynäkologen, die entsprechende Anweisungen an Hebammen und Kinderschwestern geben.

Während die Berufsverbände der Augenärzte und Kinderärzte gemeinsam für die Früherkennung eintreten und an ihre Mitglieder appellieren, die Initiative zu unterstützen, sollte es auch möglich sein, Krankenkassen u.a. dafür zu gewinnen, dieses Projekt finanziell zu fördern. Bis dahin leisten die Augenärzte auf eigene Kosten ihren Beitrag zur Früherkennung von Störungen, die das Sehvermögen der Kinder bedrohen.


Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilungen vom 24.11.99 (Nr.1), 24.11.99 (Nr.2) und unser Merkblatt für Eltern
Stand: 30.11.99