Berufsverband der Augenärzte
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Qualität und Finanzierung im Gesundheitswesen

Teil 2

Strukturierung einer bedarfsgerechten augenärztlichen Versorgung


1. Verzahnung des niedergelassenen Bereichs mit dem Krankenhaus

Die angestrebte Durchlässigkeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung soll Kosten senken. Hierzu müssen vor allem (im internationalen Vergleich übermäßige) stationäre Kapazitäten abgebaut werden. Die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Tätigkeit hat sich auf hochspezialisierte fachärztliche Bereiche bei nachgewiessenem Bedarf zu beschränken.

Für die Augenheilkunde bedeutet dies:

2. Zum Verhältnis zwischen Allgemeinmedizinern und Augenärzten

Bereits im April 1996 haben die damaligen und auch heutigen Vorsitzenden beider Berufsverbände (Frau Dr. Blaul für den BVA und Herr Prof.Dr. Kossow für den BDA) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet (1).

Eckpunkte dieser Vereinbarung sind

Mit Leben erfüllt wurde diese Vereinbarung durch gemeinsame Arbeitssitzungen, eine gemeinsame Stellungnahme zum Arzneimittelbudget, wechselseitige Veröffentlichungen in den Verbandsblättern und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen.

In der Pfalz ist dank der Initiative und aktiven Mitwirkung von Frau Dr.med. G. Blaul, der 1. Vorsitzenden des BVA, ein Diabetes-Seminar zur gemeinsamen Fortbildung für Hausärzte und eingerichtet worden und hat bereits mehrfach getagt.

An der Erstellung der beiden Diabetes-Manuale für den Hausarzt haben Augenärzte aktiv mitgewirkt.

Zur Abklärung strittiger Fragen haben beide Verbände die Liste ihrer Ansprechpartner vor Ort ausgetauscht.

3. Kooperation zwischen Hausarzt und Augenarzt

Augenfachärztliche Kompetenz zur Diagnose und Therapie von Augenerkrankungen und -verletzungen

Umfang und Qualität der augenärztlichen Versorgung werden in der Leitlinie Nr. 1 (2) beschrieben.

Die praxisorientierten Handlungsleitlinien des BVA betonen an zahlreichen Stellen und insbesondere bei der Versorgung chronisch Erkrankter die obligate Kommunikation zwischen Augen- und Hausarzt.

Der Hausarzt ist bei der Behandlung häufiger und chronischer Erkrankungen und Beschwerden (beispielsweise: Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis, Entgleisungen des Hormonhaushaltes, Kopfschmerz, Abschätzung von Nebenwirkungen systemischer Medikation auf das Auge) dringend auf Informationen und Befunde angewiesen, die nur der Augenarzt liefern kann.

Der Augenarzt bedarf der hausärztlichen Befunde und Erkenntnisse, um spezielle Augenerkrankungen (beispielsweise: Grüner Star: in Deutschland 800.000 Erkrankte und rund 3 Mio. Gefährdete, oder Uveitis) zielgerichtet und komplikationsarm behandeln zu können.

Die Erkennung und Differentialdiagnostik von Sehstörungen und Augenerkrankungen gleich welcher Art kann nur der Facharzt für Augenheilkunde leisten und jede vorgeschaltete Anlaufstelle oder Grobdiagnostik stellt unter Umständen eine Verzögerung mit irreversiblen Folgen dar.

Die Unterscheidung, ob ein rotes oder schmerzendes Auge Ausdruck einer banalen Bindehautentzündung, tiefer gehender Entzündungen, oberflächlicher oder durchgreifender Verletzungen oder aber auch eines akuten Glaukomanfalles ist, läßt sich nur mit Hilfe augenfachärztlichen biomikroskopischen Spezialinstrumentariums und Fachwissens und -erfahrung treffen.

Wenn, wie es leider immer noch geschieht, ein sogenanntes "Rotes Auge" mit antibiotischen oder auch nur "weißmachenden" Tropfen behandelt und in Wirklichkeit dabei eine Fremdkörperverletzung oder eine Virus-Infektion der Hornhaut übersehen wird, hat das, abgesehen von überflüssigen Kosten, für den Patienten fatale Folgen. Dazu gehören eine nicht zu verantwortende Verzögerung unter Inkaufnahme komplikationsbehafteter Risiken (bis zur Hornhautperforation durch ein übersehenes Hornhautgeschwür) und die Verlängerung von Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit.

Ein akuter Sehverlust verlangt nach sofortigen Maßnahmen (beispielsweise Zentralarterienverschluß); ein schleichender Sehverlust ist gewöhnlich Zeichen einer Bedrohung mit Erblindungsrisiko oder sogar von vitaler Relevanz (z.B.: Diabetischer Netzhautschaden, Grüner Star, Hirntumor).

Die Schlußfolgerung kann nur sein: Augenerkrankungen und Sehstörungen gehören unmittelbar zum Augenarzt.

Intensive Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt ist die Grundlage einer guten allgemein- und augenärztlichen Versorgung unserer Patienten.

Dr.med. G. Blaul
1. Vorsitzende des BVA
  Dr.med. C.-D. Arens
2. Vorsitzender des BVA


Anlagen (auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich)

(1) Kooperationsvereinbarung zwischen BDA und BVA

(2) Leitlinie Nr. 1 des BVA



© 1999 BVA, alle Rechte vorbehalten

Stand der redaktionellen Änderungen: 15.03.1999