Berufsverband der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA)
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Konzept für eine bedarfsgerechte augenärztliche Versorgung
Wesentliche Elemente einer bedarfsgerechten Versorgung in der GKV sollten
sein:
- Qualität nach dem Stand der medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnis
in der Augenheilkunde.
- Qualitätssicherung über Leitlinien-Orientierung.
- Vermeidung medizinisch unbegründbarer Leistungsausweitung und damit
Abbau von Überversorung bedeutet Wirtschaftlichkeit.
- Leistungsanreize für Problemlösung.
- Aufwandsadaequate Bezahlung ärztlicher Leistungen und damit
Förderung wirtschaftlicher Praxisstrukturen.
- Strukturierung der Versorgung.
Zur Realisierung werden die folgenden Vorschläge und Unterlagen
vorgetragen:
Leitlinien definieren das medizinisch Notwendige
Die Abgrenzung des Medizinisch Notwendigen vom Sinnvollen aber Verzichtbaren
(und natürlich auch Obsoleten) nach den Prinzipien der "Evidence Based
Medicine" unter Praxisbedingungen ist Inhalt von Leitlinien. Diese hat der BVA
zusammen mit seiner wissenschaftlichen Fachgesellschaft in Form von
Praxisorientierten Handlungsleitlinien für die Augenheilkunde
entwickelt. Darin wird gleichzeitig - soweit zuverlässige Daten vorhanden
sind - der epidemiologische Bedarf nachgewiesen.
Eine aktuelle Erhebung erfaßt das Kranheitsspektrum in der
augenärztlichen Praxis
Hier finden sich zuverlässige Informationen über die
durchschnittliche Verteilung typischer Krankheits- und Beschwerdebilder in der
(fiktiven) augenärztlichen Durchschnitts-Praxis, gewonnen aus einer
1997/98 vorgenommenen Befragung von 106 Augenarztpraxen. Die statistisch
repraesentativen Ergebnisse dokumentieren und schaffen einen
Vergleichsmaßstab, der als Kriterium für seriöse
Indikationsstellung wie zum Nachweis von Praxisbesonderheiten zur
Verfügung steht.
Der OPHDO (Ophthalmologischer Praxisbezogener
Honorarbeswertungsmaßstab mit Diagnosebezogener Orientierung) beseitigt
Anreize zur Ausweitung von Einzelleistungen
Der Patient und seine Krankheit/Beschwerden stehen im Mittelpunkt.
Für indikationsdefinierte Komplex-Pauschalen/Quartal werden feste
Bewertungen vorgegeben.
Prinzip: Gleiches Honorar für vergleichbaren ärztlichen Aufwand.
Einzelleistungen beschränken sich auf wenige diagnostische und
therapeutische Sonderbereiche wie auf ophthalmochirurgische Eingriffe.
Die Kalkulation des OPHDO schafft Transparenz
Nachvollziehbare Vorgaben wie eine bottom up Erhebung vor Ort sind die
Grundlagen der Kostenerfassung und Kalkulation von Komplex-Pauschalen und
sonstiger Leistungen in DM.
Verzahnung des niedergelassenen Bereichs mit dem Krankenhaus
Die angestrebte Durchlässigkeit zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung soll Kosten senken. Hierzu müssen vor allem (im
internationalen Vergleich übermäßige) stationäre
Kapazitäten abgebaut werden. Die Öffnung der Krankenhäuser
für die ambulante Tätigkeit hat sich auf hochspezialisierte
fachärztliche Bereiche bei nachgewiessenem Bedarf zu beschränken.
Für die Augenheilkunde bedeutet dies:
- Sie ist von Natur aus ein hochspezialisierte Fach.
- Augenkliniken existieren nur in Großstädten und als
Universitäts-Kliniken, das heißt punktuell.
- Bis auf stationäre Versorgungsschwerpunkte (beispielsweise
Traumatologie, Eingriffe bei Multimorbidität und erhöhten
Risikofaktoren) stehen durchweg alle diagnostischen und therapeutischen
etablierten Verfahren (allerdings in unterschiedlicher Dichte) den
niedergelassenen Augenärzten zur Verfügung. Es gibt marginale
Ausnahmen - beispielsweise molekulargenetische Untersuchungen zur
Abklärung hereditäter Netzhaut-, Aderhaut- oder
Sehbahnerkrankungen.
- Die Öffnung augenheilkundlicher Klinik-Ambulanzen für die
ambulante Versorgung sollte sich an den bisherigen Kriterien (der
persönlichen bzw. Instituts-Ermächtigung, Sonderregelung
für universitäre Polikliniken gemäß § 117 SGB V)
orientieren - das heißt in der Regel über eine
augenfachärztliche Überweisung.
- Die klinischen Angebote zur ambulanten Ophthalmochirurgie müssen
wettbewerbsgerecht die speziellen Finanzierungsbedingungen
berücksichtigen.
Hausärztliche und augenfachärztliche Versorgung
- Die Berufsverbände von Haus- und Augenärzten bemühen sich
auf der Grundlage einer im April 1996 getroffenen, schriftlichen
Vereinbarung um eine nachhaltige Verbesserung der Zusammenarbeit und
Kommunikation unter ihren Mitgliedern im Interesse einer strukturierten
und bedarfsgerechten Versorgung der gemeinsamen Patienten. Dies geschieht
beispielhaft über Fortbildungs-Seminare für Allgemein- und
Augenärzte zur Optimierung der Diabetiker-Betreuung, Austausch
krankheitsbezogener Praxismanuale des BDA und praxisorientierter
Handlungsleitlinien des BVA, Veröffentlichung augenärztlicher
Referate in allgemeinärztlichen Zeitschriften mit dem Ziel einer
nahtloserern Verzahnung beispielsweise der postoperativen Betreuung
bettlägriger Patienten nach ambulanten ophthalmochirurgischen
Eingriffen. Eingriffen.
- Konsens besteht zwischen Allgemein- und Augenärzten zur klaren
ärztlichen Aufgabenteilung auf der Grundlage erworbener fachlicher
Qualifikation. Dies bedeutet: Der unmittelbare Zugang des Patienten mit
Sehstörungen oder Augenbeschwerden zum Augenarzt muß
gewährleistet sein und steht nicht zur Disposition.In der
langfristigen Betreung chronisch Kranker sind Allgemein- wie
Augenärzte auf den Austausch Ihrer Befunde und Erkenntnisse, auf
Kommunikation und Kooperation dringend angewiesen.
Die übergebenen Unterlagen enthalten detaillierte Ausführungen und
Belege.
Dr.med. C.-D.Arens
2. Vorsitzender des BVA
© 1999 BVA, alle Rechte vorbehalten
Stand der redaktionellen Änderungen: 15.03.1999