Berufsverband der Augenärzte
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Konzept für eine bedarfsgerechte augenärztliche Versorgung


Wesentliche Elemente einer bedarfsgerechten Versorgung in der GKV sollten sein:

Zur Realisierung werden die folgenden Vorschläge und Unterlagen vorgetragen:

Leitlinien definieren das medizinisch Notwendige

Die Abgrenzung des Medizinisch Notwendigen vom Sinnvollen aber Verzichtbaren (und natürlich auch Obsoleten) nach den Prinzipien der "Evidence Based Medicine" unter Praxisbedingungen ist Inhalt von Leitlinien. Diese hat der BVA zusammen mit seiner wissenschaftlichen Fachgesellschaft in Form von Praxisorientierten Handlungsleitlinien für die Augenheilkunde entwickelt. Darin wird gleichzeitig - soweit zuverlässige Daten vorhanden sind - der epidemiologische Bedarf nachgewiesen.

Eine aktuelle Erhebung erfaßt das Kranheitsspektrum in der augenärztlichen Praxis

Hier finden sich zuverlässige Informationen über die durchschnittliche Verteilung typischer Krankheits- und Beschwerdebilder in der (fiktiven) augenärztlichen Durchschnitts-Praxis, gewonnen aus einer 1997/98 vorgenommenen Befragung von 106 Augenarztpraxen. Die statistisch repraesentativen Ergebnisse dokumentieren und schaffen einen Vergleichsmaßstab, der als Kriterium für seriöse Indikationsstellung wie zum Nachweis von Praxisbesonderheiten zur Verfügung steht.

Der OPHDO (Ophthalmologischer Praxisbezogener Honorarbeswertungsmaßstab mit Diagnosebezogener Orientierung) beseitigt Anreize zur Ausweitung von Einzelleistungen

Der Patient und seine Krankheit/Beschwerden stehen im Mittelpunkt.

Für indikationsdefinierte Komplex-Pauschalen/Quartal werden feste Bewertungen vorgegeben.

Prinzip: Gleiches Honorar für vergleichbaren ärztlichen Aufwand.

Einzelleistungen beschränken sich auf wenige diagnostische und therapeutische Sonderbereiche wie auf ophthalmochirurgische Eingriffe.

Die Kalkulation des OPHDO schafft Transparenz

Nachvollziehbare Vorgaben wie eine bottom up Erhebung vor Ort sind die Grundlagen der Kostenerfassung und Kalkulation von Komplex-Pauschalen und sonstiger Leistungen in DM.

Verzahnung des niedergelassenen Bereichs mit dem Krankenhaus

Die angestrebte Durchlässigkeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung soll Kosten senken. Hierzu müssen vor allem (im internationalen Vergleich übermäßige) stationäre Kapazitäten abgebaut werden. Die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Tätigkeit hat sich auf hochspezialisierte fachärztliche Bereiche bei nachgewiessenem Bedarf zu beschränken.

Für die Augenheilkunde bedeutet dies:

Hausärztliche und augenfachärztliche Versorgung

Die übergebenen Unterlagen enthalten detaillierte Ausführungen und Belege.

Dr.med. C.-D.Arens
2. Vorsitzender des BVA


Konzept für eine bedarfsgerechte augenärztliche Versorgung


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Stand der redaktionellen Änderungen: 15.03.1999