Der Vorstand:
Dr.med. Gudrun Blaul
Dr.med. Claus D. Arens
Tersteegenstr. 12
D-40474 Düsseldorf
Tel (0211) 43037-00
Fax (0211) 43037-20
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Düsseldorf, 06.11.98
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die Bundesregierung und nicht zuletzt die von Ihnen vertretene Partei setzen sich für ein solidarisches gesundheitspolitisches Reformprogramm ein, das Gleichberechtigung und Teilhabe betont wie die Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen fördern will.
Das bedeutet u.a. auch eine Schwerpunktbildung im Bereich der Prävention.
Mit diesem Schreiben möchte der Vorstand des BVA auf erhebliche Präventionsdefizite in Deutschland aufmerksam machen.
Es handelt sich um Risiken für und Vorstufen von Erkrankungen und Leiden der Augen, die ohne rechtzeitige Erkennung lebenslange Einbußen des Sehvermögens nach sich ziehen. Es geht um Anliegen, für die sich die deutschen Augenärzte seit Jahrzehnten einsetzen, und deren Verwirklichung bisher am Widerstand wechselnder Interessengruppen einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen gescheitert ist.
Einseitige Amblyopie bedeutet für die Betroffenen eine Erhöhung des Erblindungsrisikos durch späteren Verlust des nicht schwachsichtigen Auges um das 23fache und ein Defekt des beidäugigen Sehens mit den entsprechenden Auswirkungen auf Beruf und Eignung für die unterschiedlichen Verkehrsbereiche.
Die deutschen Augenärzte fordern daher seit Jahrzehnten und mit Nachdruck die Einführung einer augenärztlichen Ergänzungsuntersuchung zur Früherkennung von Amblyopie / Strabismus im Kleinkindesalter.
Glaukom ist in Deutschland der zweithäufigste Grund für den Bezug von Blindengeld. Rund 800.000 Menschen leiden in Deutschland an Glaukom und rund 3 Mio. an einer Vorstufe dieser Krankheit (okuläre Hypertension).
Bei 5 % davon entwickelt sich in Fünf-Jahres-Abständen ein manifestes Glaukom (in Deutschland ca. 150.000 -mal).
Ein augenärztliches Konzept zur gezielten Frühdiagnostik liegt seit vielen Jahren auf dem Tisch. Seine Umsetzung ist bisher am Widerstand der Krankenkassen gescheitert.
Der Berufsverband der Augenärzte fordert erneut die Realisierung dieses Vorschlages, nicht zuletzt um die skandalöse Diskrepanz zwischen ärztlicher Haftung (Zivilrecht) und sozialrechtlicher Ignorierung (SGB V) zu beseitigen. Juristische Gutachten zur Unzumutbarkeit der Kollision von haftungsrechtlichem Anspruch und Nichtbezahlung in der GKV liegen vor.
Die §§ 25 u. 26 des SGB V beschreiben in der vorliegenden Fassung den Katalog der "Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten".
§ 141 Abs. 2 SGB V stellt ausdrücklich fest, daß "Ausgabensteigerungen aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen nicht den Grundsatz der Beitragssatzstabilität verletzen".
Rund 5 % der deutschen Bevölkerung leiden an Diabetes mellitus (mehr als 4 Mio.). 25 % bis 35 % aller Zuckerkranken entwickeln einen diabetischen Netzhautschaden mit Einbußen des Sehvermögens - bis zur Erblindung.
Amerikanische Studien zeigen, daß sich eine optimale augenärztliche Betreuung von Diabetikern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht lohnt.
In Island konnte durch ein Screening fast aller Diabetiker auf Netzhautschäden und entsprechende Therapie (überwiegend ambulante Laserung der Netzhaut) die Praevalenz Diabetes-bedingter Erblindung von 2,4 % im Jahr 1980 auf 0,3 % bis 0,6 % gesenkt werden. Die Augenärzte fordern die Aufbringung entsprechender Mittel in der GKV zur Gewährleistung eines augenärztlichen Screenings aller Diabetiker nach den international anerkanntem Standard und im Sinne der St.-Vincent-Deklaration von 1989 (Reduzierung Diabetes-bedingter Erblindungen um mindestens ein Drittel). Die St.-Vincent-Deklaration wurde von allen Mitgliedsstaaten der europäischen Region der WHO und damit auch von der Bundesregierung unterzeichnet.
Die Eliminierung des Zuschusses hat die Konkurrenzsituation auf dem augenoptischen Markt entschärft und insgesamt das Kostenniveau für die Patienten in die Höhe getrieben.
Für den Basisbetrag von DM 20,- (d.h.: ohne Zuzahlung) konnten und könnten zahlreiche Anbieter ohne Eigenbeteiligung der Versicherten ein den Anforderungen genügendes Gestell liefern. Dieses für den Wettbewerb schlagende Argument ist entfallen ("Kassenbrille zum Nulltarif"). Für den sozial schwächeren Teil der Bevölkerung, insbesondere für die kinderreichen Familien, hat sich damit die Versorgung mit Sehhilfen drastisch verschlechtert, was u.a. an dem von der Branche beklagten Umsatzeinbruch (selbst durch höhere Preise nicht kompensierbar) ab 1997 erkennbar wird.
Für kinderreiche Familien stellt der erhöhte Aufwand für Kindergestelle (spezielle Anforderungen, rascher Wechsel aus Wachstumsgründen) eine schwere finanzielle Belastung dar. Gerade bei Familien mit Disposition zur Kurzsichtigkeit, Schielen und Schwachsichtigkeit ist der Brillenversorgungsbedarf des Nachwuchses erheblich.
Für alle Betroffenen bedeutet eine ausreichende Versorgung mit Sehhilfen eine Besserung ihrer Chancen im Berufsleben, ihrer Eignung für den Straßenverkehr und ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität schlechthin. Auch und gerade für ältere Menschen und Rentner stellt gutes Sehvermögen eine entscheidende Voraussetzung für die weitere gesellschaftliche Einbindung und Kommunikation dar.
Die Wiederherstellung der Grundlagen zur Sehhilfenversorgung auf den Stand vor 1997 ist ein Anliegen, dem auch unter Präventionsgesichtspunkten Bedeutung und Vordringlichkeit zukommt. Die deutschen Augenärzte plädieren daher für die Wiedereinführung eines Zuschusses zum Brillengestell im Rahmen der Hilfsmittelversorgung (§ 33 SGB V).
gez. Dr.med. C.D. Arens
Belege über epidemiologische Daten wie über die rechtliche Kollision bezüglich augenärztlicher Früherkennung können bei Interesse von unserer Geschäftsstelle abgerufen werden.