2. Vorsitzender:
Dr.med. Claus D. Arens
Arbeitskreis Ophthalmochirurgie
Dr.med. A. Scharrer
Dr.med. A. Reuscher
Tersteegenstr. 12
D-40474 Düsseldorf
Tel (0211) 43037-00
Fax (0211) 43037-20
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Düsseldorf, 16.11.98
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit Sorge erfüllen uns die im ersten wie im zweiten veröffentlichten Entwurf des GKV-SolG niedergelegten Regelungen zu Strukturverträgen nach § 73a SGB V. Die Entwürfe sehen vor, die Strukturverträge an die Gesamtvergütung zu binden und gleichzeitig das Vergütungsvolumen auf die generelle Steigerungsrate gemäß Art. 12 des Gesetzentwurfes zu begrenzen.
Wir halten diese Rückführung nicht für sachgerecht: Wie der BVA bereits der letzten Bundesregierung aufzeigte, läßt sich für die Kataraktoperationen - die quantitativ bedeutsamste Operation der Augenheilkunde - bezogen auf die Datenbasis 1994/1995 deutlich eine Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Sektor nachweisen. Es ist also nicht zu einer Vermehrung des Operationsaufkommens insgesamt gekommen, vielmehr steigt die Zahl ambulant abgerechneter Operationen mit einem ungefähr gleich starken Rückgang der stationär durchgeführten Operationen. Das Schreiben an Frau Dr. Bergmann-Pohl mit den Belegen auf Basis der Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des statistischen Bundesamtes finden Sie anbei.
Die Strukturverträge greifen diesen Zusammenhang auf: Ihre Zielsetzung ist "das ambulante Operieren über die bisherigen Maßnahmen hinaus zu fördern, um Leistungen, die derzeit stationär erbracht werden - soweit medizinisch indiziert - durch das ambulante Operieren zu substituieren" (hier: Strukturvertrag Westfalen-Lippe, in ähnlicher Form in allen Strukturverträgen enthalten). Die Strukturverträge schaffen damit die Voraussetzung, das Sektorendenken aufzubrechen und entsprechen damit - ohne diesen Terminus direkt aufzugreifen - der dem Globalbudget zugrunde liegenden Tendenz.
Wenn - wie im aktuellen Entwurf vorgesehen - die Vergütungsanteile der Strukturverträge in die Gesamtvergütung re-integriert werden, verkehren sich die Anreize für die Leistungserbringer, das ambulante Operieren zu unterstützen, in ihr Gegenteil. Es ist ökonomisch rational, die den eigenen Topf (Gesamtvergütung) belastenden Aufwendungen zu verhindern und den Patienten wieder zur (teureren) stationären Operation einzuweisen. Damit werden bereits erreichte, die Krankenkassen finanziell entlastende, Substitutionseffekte zunichte gemacht.
Wir bitten Sie daher eindringlich - nicht ganz ohne Fehdehandschuh - , die Gesetzesvorlage in diesem Punkt zu überdenken. Wir halten es für sachgerecht im Sinne der Beitragsstabilisierung, die Strukturverträge aus der Gesamtvergütung herauszuhalten und sie nicht den allgemeinen Restriktionen zu unterwerfen. Vielmehr könnten wir uns - im Vorgriff auf die mittelfristige Gesetzgebungsplanung - eine Verrechnung der Ausgabenanteile mit dem stationären Sektor vorstellen. Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Informationen - etwa mit Blick auf die Fragen, wo es welche Strukturverträge gibt und wie die Kostenvergleich ambulantes Operieren versus stationäres Operieren ausfällt - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.
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Dr. C.D. Arens 2. Vorsitzender |
Dr. A. Scharrer Leiter des Arbeitskreises Ophthalmochirurgie |
Dr. Alf Reuscher Arbeitskreis Ophthalmochirurgie |