Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Augenärztlicher Verbände
zum derzeitigen Stand der Augenchirurgie
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Arbeitsgemeinschaft der Augenärztlichen Verbände:
- Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
- Deutsche Ophthalmologische Chefärzte (DOCH)
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
- Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL)
Im Mai 1997
Vor dem Hintergrund der augenblicklichen, von Sparzwängen diktierten
Gesundheitspolitik in der Bundesrepublik ist auf der Basis einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit augenärztlicher Verbände in
Deutschland eine Stellungnahme zur operativen Tätigkeit im Fach
Augenheilkunde notwendig geworden.
- Erklärtes Ziel der Regierungskoalition, der Spitzenverbände
der Krankenkassen, wie der ärztlichen Standesvertretungen ist es,
durch Verlagerungen von Operationen aus dem stationären in den
ambulanten Bereich und eine bessere Verzahnung zwischen ambulanten und
stationären Leistungen nicht nur weitere Kostensteigerungen im
Gesundheitssektor zu verhindern, sondern eine Kostenreduzierung durch
Bettenabbau anzustreben. Von dieser Entwicklung ist die Augenheilkunde
unmittelbar betroffen.
- Unter den von der GKV insgesamt bezahlten Kataraktoperationen wurden
1994 gut 25% aller Eingriffe ambulant und insgesamt mehr als zwei Drittel
durch niedergelassene Ärzte durchgeführt. Diese Tendenz ist
seitdem und zukünftig steigend. Dies bedeutet, daß auch heute
noch der größere Teil aller Eingriffe gegen den Grauen Star
unter stationären Bedingungen durchgeführt wird. Es steht dies
im Gegensatz zu beispielsweise amerikanischen Gepflogenheiten. Diese
Tatsache hat ihren Grund in den derzeitigen Strukturen klinischer
Versorgung, aber auch in der derzeitigen Regelung zur Kostenerstattung.
Gerade im Bereich der Augenheilkunde werden daher besondere
Einsparungspotentiale gesehen.
Änderungen dieser Ausgangslage sind nur durch sehr komplexe
Gesamtregelungen zu erreichen, wobei die beabsichtigte Kostenersparnis mit
einer gerechten Verteilung der Ressourcen verbunden sein muß.
- Grundsätzlich müssen die qualitativen und finanziellen
Bedingungen für eine ambulante Operation gleichwertig mit denen bei
einer stationären Operation sein. Dies kann sowohl in ambulanten
OP-Einrichtungen, Praxiskliniken, wie in hauptamtlichen Abteilungen
einschließlich Universitätskliniken möglich sein. Das
Durchführen ambulanter Operationen ist auf Grund der vorhandenen
Infrastruktur in den Kliniken bei entsprechender Umstrukturierung in
gleicher Weise möglich wie in einer Praxis, da hierfür bereits
wesentliche Investitionen getätigt sind.
Für die komplexe, tragfähige Gesamtregelung muß insbesondere
auch die unterschiedliche Ausgangssituation in Kliniken und Praxen
Berücksichtigung finden:
- Die überwiegende Weiterbildung jüngerer Kollegen zum Facharzt
zur Augenheilkunde findet derzeit an Kliniken statt. Dort sind in aller
Regel die besten Möglichkeiten für eine Breitfächerung der
Weiterbildung gegeben, die sowohl die konservative Augenheilkunde wie auch
die operative Augenheilkunde einschließt. Mehr als bisher wird eine
Weiterbildungsaufgabe auch im operativen Bereich auf die niedergelassene
Ärzteschaft zukommen.
- Kliniken und Praxen müssen kooperativ für diese Aufgaben der
Weiterbildung ausgerüstet werden, soll die augenärztliche
Versorgung über die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden.
- Die Einheit von Weiterbildung, Fortbildung und Lehre in
Universitätskliniken soll zu einer hochstehenden
Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung führen.
- In Kliniken und in den Hochleistungszentren der Universitäten
müssen Vorhalteleistungen erbracht werden, damit rund um die Uhr
traumatologische, infektiologische oder sonstige augenärztliche
operative Notfälle mit höchster Kompetenz versorgt werden
können; dafür ist eine Finanzierung sicherzustellen.
- Komplexe Situationen, wie z. B. bei jugendlichen Diabetikern mit
schwierigen vitreoretinalen Erkrankungen, lassen sich oft nur
interdisziplinär in Kliniken betreuen, ebenso bleibt für eine
Reihe schwieriger und aufwendiger Operationen die klinische Versorgung
unentbehrlich. Auch diesem muß die Honorarverteilung gerecht werden.
Strukturveränderungen zur Verlagerung augenärztlicher Operationen in
den ambulanten Bereich und zur Optimierung ambulanter Operationen müssen
sowohl in Klinik wie in freier Praxis zu einer angemessenen Honorierung der
Leistung führen, die eine wirtschaftliche Arbeitsmöglichkeit bietet,
wobei die Besonderheiten der operativen Einrichtungen angemessen zu
berücksichtigen sind. Einseitige Regelungen zu Lasten von
Universitätskliniken und anderen hauptamtlichen Abteilungen müssen
im Interesse einer komplexen leistungsfähigen ophthalmochirurgischen
Versorgung der Bevölkerung durch die Gemeinschaft der Augenärzte
verhindert werden.
Sich daraus ergebende offene medizinische, sachliche und ökonomische
Fragen sowie unterschiedliche Interessenlagen bedürfen der Klärung
bzw. des Ausgleichs.
Es wird eine Arbeitsgruppe im AK Ophthalmochirurgie des BVA gebildet, der zur
Zeit Prof.Dr. Kampik (DOG und VOL), PD Dr. Kammann (DOCH), Prof.Dr. Busse
(wissenschaftliches Vorstandsmitglied des BVA), Prof.Dr. Neuhann
(belegärztliche Kliniken) und Dr. Reuscher als Moderator angehören.
Kontinuität der personellen Zusammensetzung wird angestrebt. Diese
Arbeitsgruppe befaßt sich mit den Problemen des Strukturwandels der
modernen Augenchirurgie, insbesondere im Hinblick auf auch die Kliniken
betreffende Finanzierung, Weiterbildung und Qualitätssicherung wie ihre
konkrete politische Umsetzung - bundesweit und regional.
Stand: 05.09.98