Berufsverband der Augenärzte
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Düsseldorf, 18.05.05
Amtlicher Sehtest ungenügend
In den USA müssen Autofahrer alle vier Jahre den Führerschein mit einem Wiederholungssehtest erneuern. In Deutschland sind nur Anfänger und Berufskraftfahrer gesetzlich verpflichtet, sich einem Sehtest zu unterziehen. Dies ist in den Augen des BVA bei weitem nicht ausreichend, zumal der amtliche Test sich auf eine Prüfung der Tagessehschärfe beschränkt. Für Autofahrer ist aber auch eine Kontrolle des Gesichtsfeldes wichtig, um plötzliche Gesichtsfeldausfälle im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen. "So kann nach Durchblutungsstörungen im Gehirn die zentrale Sehschärfe unverändert bleiben, das Gesichtsfeld jedoch massiv eingeschränkt sein", erklärt Dr. Kraffel. Nimmt hingegen die Blendungsempfindlichkeit zu und die Kontrastempfindlichkeit ab, können dies erste Hinweise auf eine ernste Erkrankung sein: Jährlich müssen sich rund 450.000 Menschen am Grauen Star operieren lassen. Einschränkungen beim Dämmerungs-, Farben- und räumlichen Sehen können Anzeichen für Erkrankungen sein, und diese Sehfähigkeiten sind gerade für die Verkehrstüchtigkeit sehr wichtig. Doch auch diese Leistungen werden beim amtlichen Sehtest nicht erfasst. "Da im Straßenverkehr etwa 90% aller Sinneseindrücke mit den Augen aufgenommen werden, kann die Bedeutung des guten Sehens im Straßenverkehr gar nicht hoch genug eingeschätzt werden", meint Dr. Kraffel.
Defizite erst bei hoher Sehanforderung
Viele Menschen sind sich ihrer Seh-Defizite nicht bewusst. Grund dafür ist, dass Veränderungen der Augen oft schleichend auftreten. Oft besteht tagsüber noch eine gute Sehschärfe. Doch bei höheren Sehanforderungen wie nachts, bei Dämmerlicht oder im Regen wirken sich zum Beispiel Trübungen im Augenbereich nachteilig auf die Sehleistung aus. Der Test beim Augenarzt überprüft daher alle für den Straßenverkehr wichtigen Funktionen: Kurz- und Weitsichtigkeit, den vorderen und den hinteren Augenabschnitt, das Gesichtsfeld, die Netzhaut und das Dämmerungssehen. Das Ergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen eine Untersuchung auf Verkehrstauglichkeit leider nicht bezahlen. "Trotzdem sollten verantwortungsbewusste Autofahrer für die eigene Gesundheit und Sicherheit, aber auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer regelmäßige Kontrollen durchführen lassen", so Dr. Uwe Kraffel. Der "Augen-TÜV" kostet etwa soviel wie eine Tankfüllung und ist ein wichtiger Beitrag für Ihre Fahrsicherheit.