Berufsverband der Augenärzte
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Düsseldorf 28.03.2000

Früherkennung des Grünen Stars: Bundesregierung nimmt Stellung
Vorsorgeuntersuchung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt

In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung am 22.03.2000 erneut klargestellt, dass die Augenärzte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung eines grünen Stars nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Dies gelte auch für über 40-Jährige, ein gesetzlicher Anspruch auf Untersuchung beschränkt sich ausschließlich auf Glaukompatienten und konkrete Risiken im Einzelfall.

Bisher hatten einzelne Krankenkassen immer wieder behauptet, die Glaukomfrüherkennung zu bezahlen, die Erklärung der Bundesregierung hat dies jetzt eindeutig widerlegt. Schon vor einer Woche war der AOK Bayern mittels einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung einer derartigen Behauptung untersagt worden.

Derzeit berät der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen über eine Aufnahme der Glaukomvorsorge in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, am 4. April wird eine Expertenanhörung stattfinden. Die Augenärzte verbinden damit die Hoffnung, dass die Einführung der Glaukomfrüherkennung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Leistung) dann endlich beschlossen wird.


Bitte beachten Sie auch unsere Pressemitteilungen vom 01.10.99, 27.10.99, 28.10.99, 23.11.99, 28.01.00, 16.02.00, 09.03.00 und 22.03.00
die Bundestagsdrucksache Nr. 14/1362 vom 22.07.99
die Pressemitteilung des Bayerischen Sozialministeriums vom 20.01.00
sowie die Bundestagsdrucksache Nr. 14/2948 vom 22.03.00
Stand: 28.03.00