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Kommission zur Evaluation alternativer / komplementärer Angebote in der Augenheilkunde

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Deutsche Ophthalmologische
Gesellschaft (DOG)
Berufsverband der Augenärzte
Deutschlands e.V. (BVA)

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1. Indikationen zur Akupunktur in der Augenheilkunde

Stellungnahme der Kommission am 17.03.00

Dagegen bestehen keine Bedenken, sofern den Patienten dadurch evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten werden.

Solange keine evaluierte Studie über die therapeutische Wirksamkeit von Akupunktur-Anwendung bei augenheilkundlichen Indikationen bekannt ist, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der GKV bei augenheilkundlichen Indikationen abgeraten.

2. Indikationen zur homöopathischen Behandlung in der Augenheilkunde

Stellungnahme der Kommission am 17.03.00

Homöopathische Behandlung wird bei zahlreichen Krankheitsbildern in der Augenheilkunde ergänzend eingesetzt. Dagegen bestehen keine Bedenken, sofern den Patienten dadurch evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten werden.

Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit homöopathischer Behandlung bei augenheilkundlichen Indikationen bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkassen bzw. von einer Aufnahme der Homöopathie in den Leistungskatalog der GKV bei augenheilkundlichen Indikationen abgeraten.

3. Indikationen zur hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) in der Augenheilkunde

Stellungnahme der Kommission vom 17.03.00

Eine HBO ist alternativ zur Fibrinolyse sinnvoll bei akuten, retinalen Gefäßverschlüssen (der arteria centralis oder eines Astes davon)

Weitere als gesichert geltende Indikationen wie Mucormykosis und Gasbrand der Orbita ergeben sich ausschließlich im Rahmen einer intensiv-medizinischen Behandlung.

Bei allen anderen in der Literatur diskutierten Krankheitsbildern (Zentral- und Ast-Venenverschlüsse, zystoides Makulaödem, AION, glaukomatöse Optikus-Schäden) sollte HBO nur im Rahmen von klinischen Studien durchgeführt werden.

4. Indikationen zur Sauerstofftherapie in der Augenheilkunde

Stellungnahme der Kommission am 22.09.00

Sauerstofftherapie wird als Ergänzungstherapie in der Augenheilkunde bei unterschiedlichen Indikationen (z.B. Arteriosklerose, Sehnervenschäden, Diabetes-Folgeschäden, Glaukom) angeboten. Es fehlt bisher ein sicherer Beweis dafür, dass bei den genannten Augenerkrankungen bzw. -leiden die Anwendung von Sauerstoff eine Stabilisierung oder Besserung bewirkt. Vor Empfehlung bzw. Anwendung dieser Verfahren muss sichergestellt sein, dass zunächst eine fachlich korrekte Diagnosestellung erfolgt ist und den Patienten evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten bzw. allgemeinärztliche/internistische Behandlungen weder beeinträchtigt noch vernachlässigt werden.

Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit der genannten Verfahren für augenheilkundliche Indikationen bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.

5. Indikationen zur Prävention oder Behandlung der AMD (Altersbezogenen Makuladegeneration) mit Antioxidantien, Spurenelementen, orthomolekularer Medizin und Ginkgo biloba

Stellungnahme der Kommission am 17.04.00, ergänzt am 22.09.00, revidiert am 03.12.01

Die in der Überschrift bezeichneten Substanzen bzw. Verfahren werden von zahlreichen Augenärzten zur Behandlung oder Prävention der AMD empfohlen bzw. verordnet.

Eine prospektive, doppelt-verblindete, mutizentrische Studie (AREDS Report Nr.8) hat die protektive Wirkung einer Kombination von hochdosierten antioxidativen Vitaminen und Zink auf die Entwicklung einer fortgeschrittenen AMD bestätigt. Nachweislich ließ sich sowohl der Prozess eines kontinuierlichen Sehschärfenverfalls wie der zunehmenden Verschlechterung des morphologischen Befundes in definierten Stadien der AMD verzögern. Insgesamt verringerte sich über eine Beobachtungsdauer von mehr als 6 Jahren das Risiko für einen Übergang in eine fortgeschrittene AMD gegenüber dem unbehandelten Verlauf um 25%. Aus den Ergebnissen lassen sich die folgenden Empfehlungen ableiten:

Tägliche Einnahme von Antioxidantien (500 mg Vitamin C; 400 IU Vitamin E; 15 mg Beta-Carotin) und 80 mg Zinkoxid + 2 mg Kupferoxid

Die Ergebnisse des AREDS Reports Nr.8 beziehen sich ausschließlich auf die genannten Dosierungen. Für Raucher und ehemalige Raucher ist Beta-Carotin kontraindiziert. Eine Schutzwirkung der beschriebenen Kombination aus hoch dosierten antioxidativen Vitaminen und 80 mg Zink bei Frühformen der AMD sowie zur Prophylaxe einer AMD konnte nicht nachgewiesen werden; eine therapeutische Wirksamkeit auf Spätformen der AMD an beiden Augen wurde nicht untersucht.

Grundsätzlich wird bei anderen als den genannten Studien-Indikationen eine ausgewogene Ernährung empfohlen um eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen zu gewährleisten. Voraussetzung für die Ergänzung einer ausgeglichenen Ernährung mit Antioxidantien und Zink in der oben angegebenen Dosierung ist eine differenzierte Diagnosestellung einschließlich einer Anamnese zum bisherigen Ernährungsverhalten durch eine gezielte Untersuchung des Augenhintergrundes. Letztere sollte präventiv allen Personen in einem Alter von über 55 Jahren angeboten werden.

Der Nachweis einer Schutzwirkung von zusätzlicher Einnahme weiterer Nahrungsergänzungs-Substanzen wie Lutein oder Xeaxanthin oder sonstiger Angebote der "orthomolekularen Medizin" konnte bisher nicht geführt werden. Ebenso ist ein positiver therapeutischer Einfluss von Ginkgo biloba-Extrakt auf das Fortschreiten der AMD bisher wissenschaftlich nicht erwiesen.

6. Indikationen zur Anwendung der Jod-Iontophorese-Behandlung bei AMD (Altersbezogener Makuladegeneration)

Stellungnahme der Kommission am 22.09.00

Nach Ausschluss von Kontraindikationen (Uveitis, Engwinkelglaukom, Jod-Allergie, Schilddrüsenfunktionsstörung) wird im Rahmen eines "integrierten Therapiekonzeptes bei altersbedingter Makuladegeneration" eine Jod-Iontophorese-Behandlung angeboten. Es gibt keinen sicheren Beweis für die therapeutische Wirkung einer Sprüh- und Iontophorese-Behandlung bei AMD. Vor Empfehlung bzw. Anwendung dieser Verfahren muss sichergestellt sein, dass zunächst eine fachlich korrekte Diagnosestellung erfolgt ist und den Patienten evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten bzw. allgemeinärztliche Behandlungen weder beeinträchtigt noch vernachlässigt werden.

Solange keine evaluierten Studien über die präventive oder therapeutische Wirksamkeit der genannten Verfahren bzw. Anwendungen bei AMD bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.

7. Indikation zur Prävention der Alters-Katarakt mit regelmäßiger Aufnahme der Vitamine B1, B2, Nikotinsäure und Vitamin A

Stellungnahme der Kommission am 22.09.00

Eine jüngst erschienene Veröffentlichung aus der "Blue Mountains Eye Study" liefert Hinweise für eine protektive Wirkung von regelmäßiger Zufuhr der in der Überschrift genannten Vitamine in Bezug auf die Entwicklung einer Alters-Katarakt. Dabei werden quantitative Angaben zu Mindestmengen gemacht. Es handelt sich um eine retrospektive Auswertung von 3.000 Personen im Alter zwischen 50 und 97 Jahren. Diese Veröffentlichung gibt Anlass, mit Hilfe evaluierter prospektiver Studien zu gesicherten Ergebnissen zu gelangen.

Solange keine evaluierten Studien über die präventive oder therapeutische Wirksamkeit bekannt sind, verzichtet die Kommission auf Empfehlungen.

8. Indikationen zur Behandlung von Diabetikern mit "Mikronährstoffen" im Sinne der "orthomolekularen Medizin" (z.B. Zink, Chrom, Vitamin C, B-Vitamine sowie Fettsäuren einschließlich Bioflavonoide)

Stellungnahme der Kommission am 18.10.00

Die in der Überschrift bezeichneten Substanzen werden von den entsprechenden Arzneimittelherstellern mit der Begründung empfohlen, sie seien auf die Bedürfnisse des Diabetikers abgestimmt und übten einen positiven Einfluss auf die Kapillaren im Auge aus.

Vor Empfehlung bzw. Anwendung von Präparaten der orthomolekularen Medizin muss sichergestellt sein, dass zunächst eine fachlich korrekte Diagnosestellung erfolgt ist und dem Patienten evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten bzw. allgemeinärztliche/internistische Behandlungen weder beeinträchtigt noch vernachlässigt werden. Die Kommission empfehlt Angebote der orthomolekularen Medizin nicht, da deren Nutzen nicht nachgewiesen und unter Umständen sogar ein Schaden zu befürchten ist. Letzterer kann entstehen, weil bei den durch eine ohnehin aufwendige diätetische und medikamentöse Stoffwechselregulierung belasteten Diabetikern das Risiko besonders erhöht ist, dass notwendige Maßnahmen und Einschränkungen in der Lebensführung eine Relativierung bzw. Verdrängung erfahren.

Solange keine evaluierten Studien über die protektive oder therapeutische Wirksamkeit der orthomolekularen Medizin bei diabetischer Retinopathie bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.

9. Extrakorporale Behandlungsverfahren bei AMD

Stellungnahme der Kommission am 01.06.01

Zu übertreibenden und undifferenzierten Darstellungen in der Laienpresse/nicht-wissenschaftlichen Publikationsorganen

Unter Bezug auf aktuelle Referate anlässlich der DOG 2000 und wissenschaftliche Publikationsorgane sind in der Laienpresse (zitiert wird das Apherese-Forschungsinstitut in Köln) werbende und verallgemeinernde Darstellungen erschienen. Darin finden sich u.a. folgende Äußerungen:

Oder: Damit werden offensichtlich aus kommerziellen Gründen in unverantwortlicher Weise Erwartungen in der Bevölkerung und insbesondere unter den von AMD Betroffenen erweckt, die sich in vielen Fällen nicht erfüllen können. Die bisher vorliegenden klinischen Berichte beziehen sich auf spezielle Indikationen im Rahmen der AMD und auf beschränkte Zeiträume (4 Monate / 6 Monate / 2 Jahre) und kommen zu dem Ergebnis, dass eine positive Beeinflussung des Visus bei Augen mit einer trockenen Makulopathie und eine Stabilisierung über einen Zeitraum von 2 Jahren möglich ist - aber "eine endgültige Aussage ohne Kontrollgruppe nicht möglich" ist. Insofern beansprucht die Stellungnahme von Prof. Kampik, Generalsekretär der DOG ("Der Ophthalmologe" 10.99 S.683), nach wie vor Aktualität: Die bisherigen Daten rechtfertigen zum jetzigen Zeitpunkt einen Modellversuch zur Behandlung eines größeren Patientengutes. Hierbei ist eine klare wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung erforderlich. Aus diesem Grunde sollen derartige Behandlungen auf spezialisierte Zentren mit ausgewiesener retinologischen Kompetenz beschränkt sein.

Die DOG wird sich zusammen mit den angesprochenen Zentren um eine Realisierung des Modellversuches bemühen.

Die Kommission stellt anhand der vorliegenden Literatur fest, dass es sich um ein mit Komplikationsmöglichkeiten behaftetes und kostenaufwendiges Verfahren handelt, dessen Wirksamkeit bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Angesichts dieser Ausgangslage müssen für eine Indikationsstellung zum therapeutischen Einsatz bei AMD, bzw. bestimmten Formen der AMD kontrollierte Studien unter Einschluss nicht behandelter Kontrollgruppen bei definierten Patienten-Kollektiven über eine ausreichend lange Beobachtungszeit gefordert werden.

Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit extrakorporaler Behandlungsverfahren bei definierten Formen der AMD bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme extrakorporaler Aphareseverfahren in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.

10. "Kuba-Therapie" bei tapetoretinalen Degenerationen (Retinitis Pigmentosa), zu aktuellen Marketing-Maßnahmen von Kuba-Therapies Ltd in Deutschland

Hierzu gibt es eine Stellungnahme von BVA und DOG vom März 2009

11. Visual Restitution Training VRT

Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft DOG vom November 2008


Stand: 31.03.09