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Kommission zur Evaluation alternativer / komplementärer Angebote in der Augenheilkunde |
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Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) |
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) |
Dagegen bestehen keine Bedenken, sofern den Patienten dadurch evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten werden.
Solange keine evaluierte Studie über die therapeutische Wirksamkeit von Akupunktur-Anwendung bei augenheilkundlichen Indikationen bekannt ist, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der GKV bei augenheilkundlichen Indikationen abgeraten.
Homöopathische Behandlung wird bei zahlreichen Krankheitsbildern in der Augenheilkunde ergänzend eingesetzt. Dagegen bestehen keine Bedenken, sofern den Patienten dadurch evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten werden.
Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit homöopathischer Behandlung bei augenheilkundlichen Indikationen bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkassen bzw. von einer Aufnahme der Homöopathie in den Leistungskatalog der GKV bei augenheilkundlichen Indikationen abgeraten.
Eine HBO ist alternativ zur Fibrinolyse sinnvoll bei akuten, retinalen Gefäßverschlüssen (der arteria centralis oder eines Astes davon)
Bei allen anderen in der Literatur diskutierten Krankheitsbildern (Zentral- und Ast-Venenverschlüsse, zystoides Makulaödem, AION, glaukomatöse Optikus-Schäden) sollte HBO nur im Rahmen von klinischen Studien durchgeführt werden.
Sauerstofftherapie wird als Ergänzungstherapie in der Augenheilkunde bei unterschiedlichen Indikationen (z.B. Arteriosklerose, Sehnervenschäden, Diabetes-Folgeschäden, Glaukom) angeboten. Es fehlt bisher ein sicherer Beweis dafür, dass bei den genannten Augenerkrankungen bzw. -leiden die Anwendung von Sauerstoff eine Stabilisierung oder Besserung bewirkt. Vor Empfehlung bzw. Anwendung dieser Verfahren muss sichergestellt sein, dass zunächst eine fachlich korrekte Diagnosestellung erfolgt ist und den Patienten evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten bzw. allgemeinärztliche/internistische Behandlungen weder beeinträchtigt noch vernachlässigt werden.
Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit der genannten Verfahren für augenheilkundliche Indikationen bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.
Die in der Überschrift bezeichneten Substanzen bzw. Verfahren werden von zahlreichen Augenärzten zur Behandlung oder Prävention der AMD empfohlen bzw. verordnet.
Eine prospektive, doppelt-verblindete, mutizentrische Studie (AREDS Report Nr.8) hat die protektive Wirkung einer Kombination von hochdosierten antioxidativen Vitaminen und Zink auf die Entwicklung einer fortgeschrittenen AMD bestätigt. Nachweislich ließ sich sowohl der Prozess eines kontinuierlichen Sehschärfenverfalls wie der zunehmenden Verschlechterung des morphologischen Befundes in definierten Stadien der AMD verzögern. Insgesamt verringerte sich über eine Beobachtungsdauer von mehr als 6 Jahren das Risiko für einen Übergang in eine fortgeschrittene AMD gegenüber dem unbehandelten Verlauf um 25%. Aus den Ergebnissen lassen sich die folgenden Empfehlungen ableiten:
Tägliche Einnahme von Antioxidantien (500 mg Vitamin C; 400 IU Vitamin E; 15 mg Beta-Carotin) und 80 mg Zinkoxid + 2 mg Kupferoxid
Grundsätzlich wird bei anderen als den genannten Studien-Indikationen eine ausgewogene Ernährung empfohlen um eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen zu gewährleisten. Voraussetzung für die Ergänzung einer ausgeglichenen Ernährung mit Antioxidantien und Zink in der oben angegebenen Dosierung ist eine differenzierte Diagnosestellung einschließlich einer Anamnese zum bisherigen Ernährungsverhalten durch eine gezielte Untersuchung des Augenhintergrundes. Letztere sollte präventiv allen Personen in einem Alter von über 55 Jahren angeboten werden.
Der Nachweis einer Schutzwirkung von zusätzlicher Einnahme weiterer Nahrungsergänzungs-Substanzen wie Lutein oder Xeaxanthin oder sonstiger Angebote der "orthomolekularen Medizin" konnte bisher nicht geführt werden. Ebenso ist ein positiver therapeutischer Einfluss von Ginkgo biloba-Extrakt auf das Fortschreiten der AMD bisher wissenschaftlich nicht erwiesen.
Nach Ausschluss von Kontraindikationen (Uveitis, Engwinkelglaukom, Jod-Allergie, Schilddrüsenfunktionsstörung) wird im Rahmen eines "integrierten Therapiekonzeptes bei altersbedingter Makuladegeneration" eine Jod-Iontophorese-Behandlung angeboten. Es gibt keinen sicheren Beweis für die therapeutische Wirkung einer Sprüh- und Iontophorese-Behandlung bei AMD. Vor Empfehlung bzw. Anwendung dieser Verfahren muss sichergestellt sein, dass zunächst eine fachlich korrekte Diagnosestellung erfolgt ist und den Patienten evaluierte Therapieverfahren nicht vorenthalten bzw. allgemeinärztliche Behandlungen weder beeinträchtigt noch vernachlässigt werden.
Solange keine evaluierten Studien über die präventive oder therapeutische Wirksamkeit der genannten Verfahren bzw. Anwendungen bei AMD bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.
Eine jüngst erschienene Veröffentlichung aus der "Blue Mountains Eye Study" liefert Hinweise für eine protektive Wirkung von regelmäßiger Zufuhr der in der Überschrift genannten Vitamine in Bezug auf die Entwicklung einer Alters-Katarakt. Dabei werden quantitative Angaben zu Mindestmengen gemacht. Es handelt sich um eine retrospektive Auswertung von 3.000 Personen im Alter zwischen 50 und 97 Jahren. Diese Veröffentlichung gibt Anlass, mit Hilfe evaluierter prospektiver Studien zu gesicherten Ergebnissen zu gelangen.
Solange keine evaluierten Studien über die präventive oder therapeutische Wirksamkeit bekannt sind, verzichtet die Kommission auf Empfehlungen.
Die in der Überschrift bezeichneten Substanzen werden von den entsprechenden Arzneimittelherstellern mit der Begründung empfohlen, sie seien auf die Bedürfnisse des Diabetikers abgestimmt und übten einen positiven Einfluss auf die Kapillaren im Auge aus.
Solange keine evaluierten Studien über die protektive oder therapeutische Wirksamkeit der orthomolekularen Medizin bei diabetischer Retinopathie bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.
Zu übertreibenden und undifferenzierten Darstellungen in der Laienpresse/nicht-wissenschaftlichen Publikationsorganen
Unter Bezug auf aktuelle Referate anlässlich der DOG 2000 und wissenschaftliche Publikationsorgane sind in der Laienpresse (zitiert wird das Apherese-Forschungsinstitut in Köln) werbende und verallgemeinernde Darstellungen erschienen. Darin finden sich u.a. folgende Äußerungen:
Die DOG wird sich zusammen mit den angesprochenen Zentren um eine Realisierung des Modellversuches bemühen.
Die Kommission stellt anhand der vorliegenden Literatur fest, dass es sich um ein mit Komplikationsmöglichkeiten behaftetes und kostenaufwendiges Verfahren handelt, dessen Wirksamkeit bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Angesichts dieser Ausgangslage müssen für eine Indikationsstellung zum therapeutischen Einsatz bei AMD, bzw. bestimmten Formen der AMD kontrollierte Studien unter Einschluss nicht behandelter Kontrollgruppen bei definierten Patienten-Kollektiven über eine ausreichend lange Beobachtungszeit gefordert werden.
Solange keine evaluierten Studien über die therapeutische Wirksamkeit extrakorporaler Behandlungsverfahren bei definierten Formen der AMD bekannt sind, wird von einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. einer Aufnahme extrakorporaler Aphareseverfahren in den Leistungskatalog der GKV abgeraten.