Leitlinien von BVA und DOG

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)

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Evidenzbewertung in der Literatur


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe Präambel).

Evidenztyp nach AWMF und ÄZQ
 
Stufe Evidenz aufgrund
I a von Metaanalysen randomisierter, kontrollierter Studien
I b mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie
II a mindestens einer gut angelegten, kontrollierten Studie ohne Randomisierung
II b mindestens einer gut angelegten, quasi-experimentellen Studie
III gut angelegter, nicht experimenteller deskriptiver Studien (z.B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien, Fall-Kontrollstudien)
IV Von Berichten / Meinungen von Expertenkreisen, Konsensus-Konferenzen und / oder klinischer Erfahrung anerkannter Autoritäten
 
Evidenztyp nach Oxford Center for EbM (Mai 2001)
 
Therapiestudien
Stufe Evidenz aufgrund
I a von Metaanalysen randomisierter kontrollierter (RCT) mit Überprüfung auf Heterogenität zwischen den einzelnen RCT
I b mindestens einer RCT (mit engem Konfidenzintervall)
II a systematischer Übersichtsarbeiten über Kohortenstudien
II b von Ergebnissen aus einzelnen Kohortenstudien oder einer RCT niedriger Qualität
III nicht experimenteller, beschreibender Studien wie z.B. Fall-Kontroll-Studien mit gutem Studiendesign (retrospektiv)
IV von Fallserien, sowie Kohortenstudien und Kontroll-Studien niedriger Qualität
V von Expertenmeinungen ohne ausdrückliche kritische Bewertung
 
Diagnostikstudien
Stufe Evidenz aufgrund
I a systematischer Übersichtsarbeiten validierender Kohortenstudien
I b mindestens einer guten validierenden Kohortenstudie mit hochwertigem Referenzstandard
II a systematischer Übersichtsarbeiten explorierender Kohortenstudien
II b explorierender Kohortenstudie mit gutem Referenzstandard
III von Kohortenstudien niedriger Qualität (z.B.nicht vollständiger Einschluss aller verfügbaren Patienten)
IV von Fall-Kontroll-Studien; Studien mit schlechtem oder nicht unabhängigem Referenzstandard (retrospektiv)
V von Expertenmeinungen ohne ausdrückliche kritische Bewertung

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Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 06.01.2003

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