Definition
Diese Leitlinie befaßt sich mit allen durch ein Bewegungsdefizit eines oder beider Augen entstandenen Schielformen.
Dazu gehören:
Ziel
Vorgehen
Notwendig:
Im Einzelfall erforderlich:
Therapie
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
(1) Kaufmann, H.: "Strabismus", Enke Verlag, Stuttgart, 1995, 2. Auflage
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans (siehe Präambel).
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