Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 26 c
Augenmuskeloperation wegen nichtparetischen Schielens und Nytagmus bedingter
Kopfzwanghaltung
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen Ficht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Die Leitlinie beschreibt die Operation einschließlich der unmittelbaren
prae- und postoperativen Maßnahmen. Es wird auf die
Leitlinie Nr. 26 b "Nichtparetisches
Schielen" verwiesen, insbesondere auf die Definition und Epidemiologie dieser
Schielform.
Vorgehen
Praeoperativ
a) durch den Zuweiser
Notwendig:
- Entsprechend dem notwendigen Vorgehen bei Folgeuntersuchungen in
Leitlinie Nr. 26 b
- Feststellung der Operationsfähigkeit, z.B. aufgrund eines
Kinderarzt-/Hausarztbefundes; ggf. Kommunikation mit weiteren behandelnden
Ärzten
- Klärung des sozialen Umfeldes, ggf. mit den Angehörigen
und/oder dem Kinderarzt/Hausarzt
- bei Erstuntersuchung die in
Leitlinie Nr. 26 b
unter im "Einzelfall erforderlich" aufgeführte Anamneseerhebung
- ggf. weitere Untersuchung der altersentsprechenden Basisdiagnostik
(siehe Leitlinien Nr. 2-4)
- objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie, falls kein zeitnaher
Befund vorliegt; ggf. Refraktionsausgleich und ggf. erneute
Schielwinkelmessung entsprechend Leitlinien
Nr. 26 a und
Nr. 26 b
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
- Bericht an den Operateur und Information des Kinder-/Hausarztes
b) durch den Operateur
Notwendig:
- bei eigenen Patienten Vorgehen gemäß a)
- bei Zuweisung durch einen Augenarzt Auswertung des schriftlichen
Berichtes (einschließlich Ananmnese und Befund); Kontrolle und/oder
Ergänzung nur bei Unvollständigkeit und/oder
Implausibilität der übermittelten Angaben
- Bestimmung der Sehschärfe
- objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie, falls kein zeitnaher
Befund vorliegt
- Untersuchung der vorderen Augenabschnitte
- Untersuchung des Augenhintergrundes ggf. in Mydriasis
- Untersuchung der Augenstellung (Horizontal- und
Vertikal-Deviationswinkel) mit Refraktionsausgleich in den 9
Blickrichtungen, von denen 8 mindestens 20° von der Hauptblickrichtung
entfernt sind; Bestimmung des Schielwinkels in Primärposition in
Ferne und Nähe, ggf. mit Nahaddition; ggf. Wiederholung bei
Schielwinkelschwankungen
- Prüfung von Art und Qualität des Binokularsehens mit Prismen
oder an Haploskopen; Messung des objektiven und subjektiven Schielwinkels
bzw. des Anomaliewinkels; Messung des Stereosehens
- Operationsindikation
- Dokumentation der Untersuchungsbefunde und der Operationsindikation
- Aufklärung über Art und Ziel der geplanten Operation,
insbesondere auch zur Erreichbarkeit binokularen Sehens und der
Wahrscheinlichkeit von postoperativen Komplikationen
- Aufklärung über mögliche alternative Therapien (z.B.
Prismenbehandlung) und ggf. über die Folgen unterlassener operativer
Therapie
- Die Aufklärung muß durch den Operateur selbst oder einen
ärztlichen Mitarbeiter in dessen Auftrag erfolgen
- Hinweis auf Notwendigkeit postoperativer Kontrollen
Im Einzelfall erforderlich:
Durch den Zuweiser bzw. den Operateur
- Achsenlängenmessung des Bulbus zur Festlegung der
Operationsdosierung, sofern der sonstige Befund (Refraktion,
Ophthalmoskopie) keinen hinreichenden Aufschluß gibt
- Bei Verdacht auf orbitale Erkrankung siehe
Leitlinie Nr. 28
- Prüfung auf afferente/efferente Pupillenstörung
- Perimetrie
- Messung einer Kopfzwangshaltung
- Bestimmung der Zyklodeviation in Primärposition
- nach diagnostischer Okklusion Messung der Schielwinkel bei Fern- und
Nahblick; Prüfung der Kompensationsfähigkeit unter
Stereoanforderung (Treffversuch)
- bei Vergenzstörung: Bestimmung des AC/A-Quotienten bzw. der
Fern-Nahschielwinkelrelation; Bestimmung des Nahschielwinkels mit
Nahaddition
- Bielschowsky-Kopfneigetest
- Bestimmung des monokularen Blickfeldes beider Augen und des
Fusionsblickfeldes (z.B. bei Revisionseingriffen oder mechanischen
Bewegungseinschränkungen)
- Kommunikation mit weiteren behandelnden Ärzten
Therapie
Indikationen zur Operation der Fehlstellung
- Behebung bzw. Minderung von Diplopie und/oder Konfusion und von
Kopfzwangshaltung
- Behebung bzw. Minderung sonstiger Beschwerden (z.B. Kopfschmerzen)
bei Störungen des Binokularsehens
- Wiederherstellung des binokularen Einfachsehens oder Abwendung des
drohenden Verlustes desselben
- Behebung oder Minderung einer Einschränkung des binokularen
Gesichtsfeldes bei großem Schielwinkel
- Beseitigung psychosozialer Benachteiligung
Durchführung der Operation
- Erfüllung der Auflagen zur Strukturqualität gemäß
Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben
- Überprüfung der Identität des Patienten, der
Operationsindikation, des zu operierenden Auges und der zu operierenden
Augenmuskeln und Kontrolle der Einverständniserklärung des
Patienten bzw. Sorgeberechtigten
- ggf. medikamentöse Vorbehandlung lokal und/oder systemisch
- perioperative Maßnahmen, insbesondere Legen eines venösen
Zugangs, Monitoring von Vitalfunktionen z.B.: Puls-/Oxymetrie; bei
Operationen in Allgemeinanästhesie Betreuung in Zusammenarbeit mit
dem Anästhesisten
- Desinfektion des Bindehautsackes und der periorbitalen Haut, sterile
Abdeckung des Operationsgebietes
- Operation an einem oder mehreren Augenmuskeln in Abhängigkeit vom
Befund einschließlich der passiven Beweglichkeit
- am Ende der Operation ggf. lokale Medikation, ggf. Augenverband
- Dokumentation einschließlich OP-Bericht
Postoperativ
Notwendig:
- bei ambulanter Durchführung der Operation Feststellung der
Entlassungsfähigkeit ggf. zusammen mit dem Anaesthesisten und
Anweisung über das postoperative Verhalten und die erste
Kontrolluntersuchung
- Kontrolluntersuchung am ersten postoperativen Tag durch Operateur oder
in Abstimmung mit diesem durch den augenärztlichen Zuweiser, weitere
postoperative Kontrollen nach einigen Tagen und Wochen je nach Art und
Ausmaß der Operation und eingetretener Komplikationen
- schnellstmögliche Rücküberweisung an zuweisenden
Augenarzt und zeitnahes Erstellen eines Berichtes
Zu den augenärztlichen postoperativen Kontrollen und Maßnahmen
gehören:
Notwendig:
- Inspektion des äußeren Auges und seiner Adnexe
- Untersuchung der Augenvorderabschnitte
- Bestimmung der Sehschärfe
- Messung der Schielwinkel (Horizontal-, Vertikal- und
Zyklodeviationswinkel), die Grundlage der Indikationsstellung waren
- Dokumentation
- Beratung und Besprechung des Operationsergebnisses, Festlegung der
weiteren therapeutischen Maßnahmen z.B. Fortführung der
Amblyopietherapie
Im Einzelfall erforderlich:
- Prüfung des Binokularsehens ggf. bei Ausgleich des Schielwinkels
mit Prismen oder an Haploskopen
- Messung einer Kopfzwangshaltung
- Untersuchung des Augenhintergrundes in Mydriasis
- objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie
- Überprüfung und/oder Verordnung von Prismen oder Nahzusatz
- weitere Maßnahmen nach Leitlinien
Nr. 26 a und
Nr. 26 b
Ambulant/Stationär
- ambulant, wenn keine medizinischen oder sozialen Kontraindikationen
bestehen
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Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 25.09.2000
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