Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 22 a
Vorstufen einer rhegmatogener Netzhautablösung bei
Erwachsenen (1)
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
- Rhegmatogene Netzhautablösung:
Abtrennung der sensorischen
Retina vom retinalen Pigmentepithel aufgrund Eindringens von
verflüssigtem Glaskörper durch einen Netzhautdefekt, der durch
vitreoretinale Traktion entstanden ist. Andere Formen der
Netzhautablösung wie exsudative und reine Traktionsablatio sind hier
ausgeklammert.
- Vorstufen:
im Äquator- und Peripheriebereich, z.B.:
- atrophische Rundlöcher (bei 2% der Gesamtbevölkerung
älter als 10 Jahre)
- Rundloch mit ausgerissenem Deckel
- Gitterdegeneration ohne/mit Netzhautdefekt (Ablatio-Risiko in 2-4%)
- Hufeisenriß
im Orabereich:
- Risikofaktoren:
z.B. spezifische subjektive Symptomatik, Ablatio-Anamnese des
Partnerauges, Myopie, familiäre Belastung, männliches Geschlecht,
Katarakt-Operation insbesondere bei defekter hinterer Linsenkapsel,
Nd-YAG-Laserkapsulotomie, schweres direktes Bulbustrauma
Epidemiologie
- 75% aller Netzhautrisse entstehen in morphologisch unauffälligen
Netzhautarealen
- 6-10% aller Netzhautablösungen treten bilateral auf
Ziel
- Identifizierung von Patienten mit Ablatio-Risiko
- Aufklärung über Risiken und Symptome einer
Netzhautablösung und über die Notwendigkeit
regelmäßiger Kontrolle
- rechtzeitige Erkennung und Behandlung einer drohenden
Netzhautablösung
Vorgehen
Notwendig:
- Anamnese
- Mouches volantes ?
- Blitze im Dunkeln (insbesondere bei Kopf- und/oder Augenbewegungen) ?
- Sehverschlechterung ?
- Risikofaktoren ?
- Sehschärfenbestimmung, ggf. mit bekannter Korrektur (falls
erforderlich Ausmessen vorhandener Sehhilfen)
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Untersuchung des Glaskörpers und des gesamten Augenhintergrundes in
Mydriasis
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung u.a. über Warnsymptome
Im Einzelfall erforderlich:
- weitere Untersuchungen der Basisdiagnostik nach
Leitlinie Nr. 4 (z.B. bei durch den
Lokalbefund nicht zu erklärender Visusminderung oder bei Patienten,
die sich erstmals oder nach einem Intervall von mehr als einem Jahr nach
der letzten augenärztlichen Basisdiagnostik vorstellen)
- Ultraschall, Diaphanoskopie, entoptische Phänomene bei fehlendem
oder unzureichendem Funduseinblick
- Kommunikation mit dem Hausarzt
Therapie
- Aufklärung über Prognose der Erkrankung und Risiken der
Vornahme/Unterlassung einer präventiven Intervention. (Weniger als
50% aller Netzhautablösungen lassen sich prophylaktisch vermeiden.
Die Behandlung von 100 Augen mit asymptomatischen
Netzhautlöchern könnte nur in 2-3 Fällen eine
Netzhautablösung verhindern (1).)
- Laserkoagulation/Kryochirurgie von
- Hufeisenriß ohne oder mit angrenzender Gitterdegeneration
(frischer Riß bei akuter, hinterer Glaskörperabhebung
obligat (1).)
- Oradialyse (obligat)
- sonstige periphere/äquatoriale Vorstufen nur unter
individueller Gewichtung der Risikofaktoren
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
In Abhängigkeit vom Befund und Eingriff
- bei akut aufgetretener und anhaltender spezifischer Symptomatik und
fehlendem oder grenzwertigem Befund ca. 1 Woche später,
danach je nach individueller Abschätzung von ggf. vorhandenen
Risikofaktoren
- nach schwerem direktem Bulbustrauma oder nach schwerer offener
Augenverletzung anfangs engmaschig, später je nach Situation
- bei qualitativer oder quantitativer Verschlechterung der subjektiven
Symptomatik sofort
- Kontrolle nach Therapie spätestens nach 1-2 Wochen, dann je
nach Befund, Verfahren und Symptomatik
(1)
Byer NE
"Kann die rhegmatogene Netzhautablösung verhindert werden?"
Ophthalmologe 97: 696-702 (2000)
© 1998-2001 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 25.07.2001
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