Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 19 a
Operation der Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Die Leitlinie beschreibt die Operation einschließlich der unmittelbaren
prä- und postoperativen Maßnahmen. Es wird auf die
Leitlinie Nr. 19 "Katarakt (grauer Star) im
Erwachsenenalter" verwiesen, insbesondere auf die Definition und die
Epidemiologie.
Vorgehen
Praeoperativ
a) durch den Zuweiser
Notwendig:
- Anamnese
- Feststellung der Operationsfähigkeit, in der Regel aufgrund eines
Hausarztbefundes
- Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
- Kontrolle vorhandener Sehhilfen
- objektive Refraktionsbestimmung
- subjektive Refraktionsbestimmung einschließlich Feststellung der
Sehschärfe
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Tonometrie
- Untersuchung des Augenhintergrundes in Mydriasis
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung (u.a. Aufklärung über die
Operation und deren Risiken (1) und ggf. die Zielrefraktion,
Hinweis auf die Notwendigkeit postoperativer Kontrollen, Abklärung
des sozialen Umfeldes, ggf. unter Einbeziehung der Angehörigen
und/oder des Hausarztes)
- Kommunikation mit dem operierenden Augenarzt in Form eines schriftlichen
Befundberichtes und ggf. mit dem Hausarzt
Im Einzelfall erforderlich:
- Gonioskopie
- Hornhautendothelbiomikroskopie
- Retinometervisus ggf. bei Diskrepanz zwischen morphologischem und
funktionellem Befund
- Untersuchung entoptischer Phänomene
- Perimetrie (z.B. unter der Voraussetzung der
Leitlinie Nr. 5)
- Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit, ggf. Binokularstatus
- Prüfung auf efferente/afferente Pupillenstörung
- B-Bild-Sonographie (bei fehlendem oder schlechtem Funduseinblick, z.B.
zum Tumorausschluß), ggf. zusätzlich A-Bild-Sonographie
- Röntgen, CT (bei Verdacht auf i.o. Fremdkörper, siehe
Leitlinie Nr. 8)
- Untersuchung der Dämmerungssehschärfe und der
Blendungsempfindlichkeit (ggf. bei grenzwertiger Tagessehschärfe)
- Kommunikation mit weiteren behandelnden Ärzten
b) durch den Operateur
Notwendig:
- bei eigenen Patienten Vorgehen gemäß a)
- bei Zuweisung durch einen Augenarzt Auswertung des schriftlichen
Befundberichtes, Kontrolle und/oder Ergänzung der Befunde des
Zuweisers nur bei Unvollständigkeit und/oder Implausibilität
bereits dokumentierter Befunde
- vom Operateur vorzunehmen sind (auch bei Vorliegen entsprechender
Vorbefunde):
- Anamnese, u.a. Feststellung der Operationsfähigkeit, in der
Regel aufgrund eines Hausarztbefundes
- Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
- Keratometrie, Achslängenmessung beider Bulbi und Berechnung der
erforderlichen Intraokularlinse(n) (zumindest vor Operation des ersten
Auges)
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung (u.a. Aufklärung über die
Operation und deren Risiken (1) und die Zielrefraktion,
Hinweis auf die Notwendigkeit postoperativer Kontrollen, ggf.
Abklärung des sozialen Umfeldes, ggf. unter Einbeziehung der
Angehörigen und/oder des Hausarztes; die Aufklärung
muß durch den Operateur selbst oder einen ärztlichen
Mitarbeiter in dessen Auftrag nachweisbar erfolgen)
Im Einzelfall erforderlich:
- Siehe unter a). Kontrolle schon vom Zuweiser erhobener Befunde nur bei
Unvollständigkeit und/oder Implausibilität bereits
dokumentierter Befunde
Therapie
lndikationen zur Operation
- kataraktbedingte Funktionseinbußen, welche die individuellen
Ansprüche (z.B. beruflich, privat) oder Eignungsvoraussetzungen (z.B.
Verkehrstauglichkeit) des Patienten wesentlich beeinträchtigen bzw.
gefährden
- zwingende medizinische Gründe (z.B. Linsenquellung, phakolytische
oder phakogenetische Reaktionen, im Rahmen vitreoretinaler Eingriffe)
Durchführung der Operation
- Überprüfung der Identität des Patienten, des zu
operierenden Auges, der vorliegenden Befunde und Kontrolle der
Einverständniserklärung des Patienten
- medikamentöse Vorbereitung des Auges, ggf. systemische Medikamente
- perioperative Maßnahmen, insbesondere Legen eines venösen
Zugangs, Monitoring von Vitalfunktionen z.B. Puls-/Oxymetrie
- in der Regel lokale Anästhesie, ggf. mit i.v. und/oder
anaesthesiologischer Unterstützung, ggf. Okulopression, in
Ausnahmefällen auch Allgemeinnarkose (z.B. unkooperativer,
überängstlicher Patient, Allergie gegen Lokalanästhesie,
schwere Lagerungsprobleme) (2, 3)
- Desinfektion des Bindehautsackes und der periorbitalen Haut, sterile
Abdeckung einschl. der Lidkanten
- Die Operation erfolgt in der Regel extrakapsulär mittels
Phakoemulsifikation und anschließender Implantation einer
Intraokularlinse. Eine extrakapsuläre Operation ohne
Phakoemulsifikation, eine intrakapsulärer Operation oder der Verzicht
auf primäre Implantation einer Intraokularlinse können in
bestimmten klinischen Situationen indiziert sein. Eine Kombination mit
weiteren operativen Maßnahmen kann bei Vorliegen zusätzlicher
Augenerkrankungen notwendig sein.
- am Ende der Operation ggf. lokale Medikation; Verband in
Abhängigkeit von Anästhesieverfahren und vom Befund
- Dokumentation einschließlich Operationsbericht
Postoperativ
- bei ambulanter Durchführung der Operation Feststellung der
Entlassungsfähigkeit und Anweisung über das postoperative
Verhalten und die erste Kontrolluntersuchung
- schnellstmögliche Rücküberweisung an den zuweisenden
Augenarzt unter Mitgabe eines Berichtes, ggf. auch Bericht an den Hausarzt
- Kontrolluntersuchung am ersten postoperativen Tag durch Operateur oder
augenärztlichen Zuweiser (u.a. nach Möglichkeit Tonometrie),
weitere postoperative augenärztliche Kontrollen in den ersten Tagen
und Wochen je nach OP und Verlauf, bei Komplikationen kurzfristig
- Verordnung der Sehhilfe je nach OP-Technik und Bedürfnis des
Patienten nach ca. 3 Wochen bis 3 Monaten; ggf. Verordnung einer
vorläufigen Korrektur auch früher
- nach optischer Rehabilitation Kontrolluntersuchungen möglichst 1x
jährlich
- Art und Umfang der postoperativen Untersuchung richten sich nach dem
klinischen Befund. Dazu gehören eine Tonometrie und entsprechend der
Leitlinie Nr. 22 a eine Untersuchung
des Augenhintergrundes in Mydriasis einschließlich der Peripherie.
Ambulant/Stationär
- In der Regel ambulant; im Ausnahmefall stationär, wenn eine
medizinische oder soziale Kontraindikation zur ambulanten
Durchführung vorliegt; bei ambulanter Durchführung
Erfüllung der Auflagen der dreiseitigen Verträge nach
§ 115 b SGB V
(1)
Powe, N.R., et al.:
Synthesis of the literature on visual acuity and complications following
cataract extraction with intraocular lens implantation,
Arch.Ophthalmol. (1994) 112: 239-252
(2)
Steinberg, E.P., et al.:
National study of cataract surgery outcomes. Variation in 4-month
post-operative outcomes as reflected in multiple outcome measures,
Ophthalmology (1994) 101: 1131-1141
(3)
U.S. Department of health and human services:
Cataract in adults: Management of functional impairment (1993)
© 1999 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 23.06.1999
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