Leitlinien von BVA und DOG

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Leitlinie Nr. 18

Systemische Medikamente mit Nebenwirkungen am Auge


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe Präambel).

Definition

Zahlreiche systemische Medikamente können Nebenwirkungen am Auge und/oder an der Sehbahn hervorrufen und erfordern deswegen regelmäßige augenärztliche Kontrollen auch ohne Beschwerden im Bereich des Sehorgans.

Diese Leitlinie beschäftigt sich mit den Nebenwirkungen von Medikamenten, soweit bei deren Anwendung alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Dazu gehören:
  1. Kortikosteroid (auch bei Applikation am Auge):

  2. Amiodaron:

  3. Ethambutol:

  4. [Hydroxy]chloroquin: Empfehlung für Tagesdosis: nicht mehr als 3,5 mg/kg Körpergewicht

  5. Vigabatrin
Vorgehen

Notwendig:

Im Einzelfall erforderlich:
  1. Kortikosteroid

  2. Amiodaron (nur bei unklarer Sehstörung oder auffälligem Netzhaut- oder Papillenbefund):

  3. Ethambutol

  4. [Hydroxy]chloroquin

  5. Vigabatrin (1)
Therapie Ambulant/Stationär Kontrollintervalle

(1)
Schmidt D, Brandl U, et al
"Der derzeitige Stellenwert von Vigabatrin (Sabril®) in der Epilepsiebehandlung - Ergebnisse einer Konsensuskonferenz"
Akt Neurol 27: 470-474 (2000)


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Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 23.12.2001

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