Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
eMail: bva@augeninfo.de
|
|
Zur Internet-Homepage des BVA
Zur Übersicht
Leitlinie Nr. 18
Systemische Medikamente mit Nebenwirkungen am Auge
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
Zahlreiche systemische Medikamente können Nebenwirkungen am Auge und/oder
an der Sehbahn hervorrufen und erfordern deswegen regelmäßige
augenärztliche Kontrollen auch ohne Beschwerden im Bereich des Sehorgans.
Diese Leitlinie beschäftigt sich mit den Nebenwirkungen von Medikamenten,
soweit bei deren Anwendung alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- häufiges Auftreten relevanter Nebenwirkungen wegen großen
Verordnungsvolumens oder hoher Nebenwirkungsrate
- langfristige Applikation
- morphologische und/oder funktionelle okuläre Ausfälle, die
zumindest partiell von den Patienten nicht bemerkt werden
- eine augenärztliche Vorsorge ist möglich
Dazu gehören:
- Kortikosteroid (auch bei Applikation am Auge):
- Augendruckerhöhung (in 30% Druckanstieg um bis zu 15 mmHg,
in 5% Druckanstieg um mehr als 15 mmHg)
- Katarakt (typisch: hintere Schalentrübung)
- erhöhte lnfektionsgefahr
- Amiodaron:
- Cornea verticillata (obligat)
- Opticusschaden oder Makulopathie (selten)
- Ethambutol:
- Opticusneuropathie (dosisabhängig, im fortgeschrittenen Stadium
irreversibel)
- feine Pigmentveränderungen der zentralen Netzhaut
- [Hydroxy]chloroquin:
- Cornea verticillata
- toxische Makulopathie (bull's eye) (dosisabhängig)
- generalisierte Netzhautdystrophie (im Spätstadium), nicht bei
kurzfristiger Medikation; im fortgeschrittenen Stadium irreversibel
Empfehlung für Tagesdosis: nicht mehr als 3,5 mg/kg
Körpergewicht
- Vigabatrin
- irreversible Gesichtsfeldeinschränkungen (bei ca. 30-40% der
Behandelten, nur in seltenen Fällen geringe Besserung, meist
konzentrische Einengung oder ringförmiger nasaler Defekt, bei 90%
ohne subjektive Beschwerden)
- bei Patienten mit bereits bestehenden, klinisch signifikanten
Gesichtsfeldstörungen sollte der Augenarzt von der Therapie
abraten
Vorgehen
Notwendig:
- Anamnese u.a. zur Dosierung und Dauer der Medikation und zu subjektiven
Beschwerden
- Sehschärfenbestimmung, ggf. einschließlich subjektiver und
objektiver Refraktionsbestimmung und/oder Ausmessen vorhandener Sehhilfen
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
(entbehrlich bei Ethambutol)
- Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
- Tonometrie (bei Kortikosteroid)
- zentrale Perimetrie (bei Ethambutol und [Hydroxy]chloroquin)
- zentrale und periphere Perimetrie (bei Vigabatrin (1) )
- Untersuchung des Farbsinns einschließlich Blausinn (z.B.
Velhagentafeln, Panel D 15) (bei Ethambutol und
[Hydroxy]chloroquin)
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
- Kommunikation mit Hausarzt und/oder zuständigem Facharzt
Im Einzelfall erforderlich:
- weitere Untersuchungen der altersentsprechenden Basisdiagnostik (z.B.
bei durch den Lokalbefund nicht zu erklärender Visusminderung oder
bei Patienten, die sich erstmals oder nach einem Intervall von über
einem Jahr seit der letzten augenärztlichen Basisdiagnostik
vorstellen, siehe Leitlinien Nr. 2 - 4)
- Kortikosteroid
- Amiodaron
(nur bei unklarer Sehstörung oder auffälligem Netzhaut- oder
Papillenbefund):
- zentrale Perimetrie
- Untersuchung des Farbsinns
- Elektrophysiologie (Muster-VEP, ERG)
- Ethambutol
- Elektrophysiologie (Muster-VEP) (dringend zu empfehlen bei
Farbsinnstörung im Rahmen der Erstuntersuchung)
- [Hydroxy]chloroquin
- Elektrophysiologie (ERG, EOG) (dringend zu empfehlen bei
Farbsinnstörung im Rahmen der Erstuntersuchung)
- Vigabatrin (1)
- Elektrophysiologie (ERG), wenn eine Perimetrie nicht möglich
ist (z.B. bei Kindern unter 9 Jahren, bei schlechter Kooperation).
Da das ERG auch bei Vorliegen von Gesichtsfeldausfällen normal
sein kann, ist eine Perimetrie wenn immer möglich vorzuziehen
- Untersuchung des gesamten Augenhintergrundes bei Vorliegen von
Gesichtsfeldausfällen
Therapie
- bei Patienten mit bereits vorbestehenden okulären Erkrankungen oder
Funktionsstörungen, die den zu erwartenden Nebenwirkungen des
jeweiligen Medikamentes entsprechen, ist von einer Therapie abzuraten,
ggf. muß eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung in
Kooperation mit dem behandelnden Arzt erfolgen
- ausführliche Aufklärung über möglichen Verlauf und
ggf. Irreversibilität der Funktionsstörungen, ggf. Empfehlung
zur Reduktion oder zum Absetzen des Medikamentes, ggf.
Nutzen-Schaden-Abwägung in Kooperation mit dem behandelnden Arzt
- Aufklärung des Patienten über mögliche Frühsymptome,
die Indikation zu einer früheren Kontrolluntersuchung sind
- bei Steroid-Glaukom zusätzlich topische/systemische Therapie, siehe
Leitlinie Nr. 15 a
- bei Vigabatrin ausführliche Aufklärung über die
Irreversibilität der Gesichtsfeldausfälle und
Nutzen-Schaden-Abwägung in Kooperation mit dem behandelnden
Neurologen
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
- vor oder innerhalb von 2 Wochen nach Therapiebeginn
- danach:
- Kortikosteroid: einmal jährlich; bei progredienter Katarakt in
kürzeren Intervallen; Tonometrie: 3 bis 4 Wochen und
3 bis 4 Monate nach Therapiebeginn; bei Steroid-Glaukom oder
-Glaukomverdacht Beurteilung von Sehnerv und Nervenfaserschicht sowie
Perimetrie mindestens einmal jährlich, siehe
Leitlinie Nr. 15 a
- Amiodaron: ca. alle 6 Monate
- Ethambutol: ca. alle 6 Wochen
- [Hydroxy]chloroquin: nach 1 Jahr; danach ca. alle 3 Monate
- Vigabatrin: Perimetrie zu Beginn, Kontrolle 2 Monate und
6 Monate nach Therapiebeginn, anschließend
halbjährlich und sofort bei subjektiv bemerkten
Gesichstfeldausfällen
- bei Beschwerden sofort
(1)
Schmidt D, Brandl U, et al
"Der derzeitige Stellenwert von Vigabatrin (Sabril®) in der
Epilepsiebehandlung - Ergebnisse einer Konsensuskonferenz"
Akt Neurol 27: 470-474 (2000)
© 1998-2001 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 23.12.2001
*** end ***