Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 15 b
Frühkindliches Glaukom
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
- primäres kongenitales Glaukom
- entwicklungsbedingtes Glaukom mit weiteren Anomalien (Axenfeld, Rieger,
Peters)
- sekundäres Glaukom der Kindheit
Beschrieben wird das Vorgehen zur Abklärung bis zur ersten Operation.
Ziel
- Verhinderung eines Sehnervenschadens
- Erhaltung des Sehvermögens
Vorgehen
Notwendig:
- Fremdanamnese über Eltern
- familiäre Belastung ?
- Epiphora ?
- Fotophobie ?
- Blepharospasmus ?
- Vergrößerung und/oder Trübung der Hornhaut ?
- Fremdanamnese über Kinderarzt
- sonstiger Hinweis auf sekundäres Glaukom (z.B.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen,
Entwicklungsstörungen) ?
- Basisdiagnostik entsprechend Leitlinie Nr. 2
(soweit möglich)
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung mit Eltern/Erziehungsberechtigten
Im Einzelfall erforderlich:
Bei Verdacht auf Glaukom:
- Untersuchung in Kurznarkose oder Sedation (in Abstimmung mit dem
Anästhesisten); ggf. Wiederholung nach einigen Wochen bei Zweifel an
der Diagnose:
- Applanationstonometrie
- mikroskopische Untersuchung der vorderen und mittleren
Augenabschnitte (Hornhautdurchmesser, Haab-Leisten ?,
Hornhauttransparenz ?, Regenbogenhaut, Pupille, Linse)
- Gonioskopie
- Untersuchung des Augenhintergrundes, insbesondere der Papille
- objektive Refraktionsbestimmung (Skiaskopie ohne oder in Narkose)
- ggf. Messung der Achsenlänge mit Ultraschall
- ggf. Infektionsserologie
- ggf. Chromosomenanalyse
- Kommunikation mit Kinder- oder Hausarzt
Therapie
- operativ (z.B. Trabekulotomie, Goniotomie, Trabekulektomie,
Filtrationschirurgie) Kriterien zur Operationsindikation:
- Augendruck höher als 18 - 19 mmHg
- Hornhautdurchmesser größer als 12 mm im ersten Lebensjahr
- Größe oder Zunahme der Papillenexkavation
- Zunahme des Hornhautdurchmessers bei unverändert niedrigen
Druckwerten
- Zunahme der Achsenlänge des Bulbus über das übliche
Maß (Nomogramm)
- medikamentös nur zur präoperativen Überbrückung oder
bei Versagen mehrfacher chirurgischer Eingriffe
Ambulant/Stationär
- Diagnostik überwiegend ambulant
- Operation in der Regel stationär
Kontrollintervalle
- in Abhängigkeit von Befund, Verlauf und Art des operativen
Eingriffs
© 1998 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
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