Leitlinien von BVA und DOG

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)

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Leitlinie Nr. 8

Verletzungen des Auges und seiner Anhangsgebilde


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe Präambel).

Definition

1. Verletzungen des Auges:
Voraussetzung zur Definition ist eine einheitliche standardisierte Begriffsbestimmung (1)

Begriff Definition
Augenhülle Sklera und Cornea
A. Geschlossene Augenverletzungen Keine durchgreifende Verletzung
1. Aktinische Verletzung Verblitzungen
2. Fremdkörperverletzungen Hornhaut-/Bindehaut- und/oder Sklerafremdkörper
3. Kontusionen Kompression des Augapfels bei stumpfem Trauma
4. Chemische/thermische Verbrennungen Durch Säuren, Laugen, ungelöschten Kalk, heißes Metall
5. Lamellierende Verletzungen Lamellierende Hornhaut-, Bindehaut- und/oder Sklera-Verletzung (z.B. durch Schnitt)
B. Offene Augenverletzungen Durchgreifende Verletzungen
1. Ruptur Durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein stumpfes Objekt
2. Lazeration Durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein scharfes Objekt
a) Penetration (ohne intraokularen Fremdkörper) Einzelne durchgreifende Verletzung (Eintrittsverletzung = Austrittsverletzung)
b) Intraokulare Fremdkörperverletzung Intraokular verbliebener Fremdkörper mit Eintrittsverletzung
c) Perforation Doppelte durchgreifende Verletzung der Augenhülle (Eintritts- und Austrittsverletzung) durch scharfes Objekt oder Geschoß

2. Verletzungen der Anhangsgebilde und der Orbita
Dazu gehören:

Funktion des Augenarztes:

Unabhängig von der Verletzung des Auges und der Anhangsgebilde kann der Augenarzt als


Vorgehen

Anamnese

Notwendig:

Erkennen von Notfallsituationen
  • Notfallsituationen außerhalb des Fachgebietes, z.B.:
    • Polytrauma
    • Schädel-Hirn-Trauma
  • Okuläre Notfallsituationen
    • Chemische und thermische Verbrennungen (Lauge/Säure/Kalk/heißes Metall)
    • Akuter Druckanstieg (bei Kontusion)
    • Zentralarterienverschluß (bei Orbitaverletzung)
    • Optikuskompression
Gezielte Anamnese
  • Funktion des Auges vor der Verletzung (frühere Verletzungen oder bekannte Augenerkrankungen, vorhandene Sehhilfen) ?
  • Schutzmaßnahmen (Schutzbrille, Sicherheitsgurt) ?
  • Unfallhergang ?
    • Hammer-Meißel-Mechanismus
    • Ballwurf/Faustschlag
    • Schere
    • Sturz gegen Türklinke
  • Arbeitsunfall, privater Unfall ?
  • Ort der Verletzung ? z.B.:
    • Industrieller Arbeitsplatz
    • Landwirtschaft/Garten
    • häusliche Umgebung
    • Sport und Freizeit
    • Schule
    • Straßenverkehr
  • Zeitpunkt der Verletzung ?
  • Fremde Gewalteinwirkung ?
  • Alkohol/Drogen/Medikamente ?
  • Bisher nach dem Unfall getroffene Maßnahmen ?

Im Einzelfall erforderlich:

Fremdanamnese bei Kindern Kinder neigen dazu, die Umstände, die zu einer Verletzung geführt haben, zu verheimlichen.
Erkennen von Begleiterkrankungen (bei schweren Verletzungen)
  • Blutungsneigung (z.B. ASS/Marcumartherapie)
  • Infektiöse Erkrankungen (z.B. HIV Hepatitis-Virus)
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus)
  • Krampfleiden
  • Bekannte rezidivierende Synkopen
Bei allen ausgedehnten Verletzungen des Auges und bei allen Verletzungen der Adnexe Tetanus-Schutz (Überprüfung)
Bei Tierbißverletzungen Tollwut-Verdacht (Abklärung)

Initiales ophthalmologisches Vorgehen

Notwendig:

Im Einzelfall erforderlich:

Bei Verdacht auf intraokularen oder intraorbitalen Fremdkörper (z.B. Hammer-Meißel-Mechanismus)
  • Fundus in Mydriasis
  • Röntgen: Orbita-Übersichtsaufnahme in zwei Ebenen
  • ggf. Sonographie
  • ggf. Computertomographie
  • ggf. Magnet-Resonanz-Tomographie (nicht bei magnetischem i.o. Fremdkörper)
Bei Verdacht auf Orbitafraktur (z.B. Doppelbildwahrnehmung)
  • Prüfung auf afferente/efferente Pupillenstörung
  • Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
  • ggf. quantitative Motilitätsprüfung
  • ggf. Exophthalmometrie nach Hertel
  • Sensibilitätsprüfung im Bereich des N. infraorbitalis
  • Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
  • ggf. Röntgenaufnahme der Orbita
  • ggf. Ultraschall der Orbita
  • ggf. in Abstimmung mit weiterbehandelndem Ärzteteam: Computertomographie
Bei Schädel-Hirn-Verletzungen (z.B. Bewußtseinsstörungen)
  • Prüfung auf afferente/efferente Pupillenstörung
  • Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
  • Orientierende Perimetrie
  • Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
  • ggf. in Abstimmung mit weiterbehandelndem Ärzteteam: Computertomographie, Magnet-Resonanz-Tomographie
Bei Lidverletzungen mit Verdacht auf Verletzung der Tränenwege
  • Untersuchung der abführenden Tränenwege
Bei Kontusionen
  • Tonometrie
  • Untersuchung des zentralen, ggf. peripheren Augenhintergrundes
  • ggf. Gonioskopie
  • ggf. Sonographie
  • ggf. Perimetrie (z.B. bei unklaren Sehstörungen, s. Leitlinie Nr. 5)
Bei Diskrepanz zwischen morphologischem und funktionellem Befund
  • gezielte weiterführende Untersuchungen nach Leitlinien Nr. 2 - 4 und ggf. Nr. 5

Therapie

Ambulant/stationär
Die folgende Auflistung liefert Anhaltspunkte bei alleinigen Augenverletzungen:

Ambulant

Stationär Für Mehrfachverletzungen:
Nach Befund und Entscheidungen des behandelnden Ärzteteams

Kontrollintervalle


(1)
Kuhn, F. et al:
"A standardized classification of ocular trauma",
in: Graefe's Arch Clin Exp Ophthalmol (1996) 234: 399-403


© 1998, 2006 BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten

Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 03.09.2006

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