Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
eMail: bva@augeninfo.de
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Leitlinie Nr. 8
Verletzungen des Auges und seiner Anhangsgebilde
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
1. Verletzungen des Auges:
Voraussetzung zur Definition ist eine einheitliche standardisierte
Begriffsbestimmung (1)
| Begriff
| Definition
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| Augenhülle
| Sklera und Cornea
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| A. Geschlossene Augenverletzungen
| Keine durchgreifende Verletzung
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| 1. Aktinische Verletzung
| Verblitzungen
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| 2. Fremdkörperverletzungen
| Hornhaut-/Bindehaut- und/oder Sklerafremdkörper
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| 3. Kontusionen
| Kompression des Augapfels bei stumpfem Trauma
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| 4. Chemische/thermische Verbrennungen
| Durch Säuren, Laugen, ungelöschten Kalk, heißes Metall
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| 5. Lamellierende Verletzungen
| Lamellierende Hornhaut-, Bindehaut- und/oder Sklera-Verletzung (z.B.
durch Schnitt)
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| B. Offene Augenverletzungen
| Durchgreifende Verletzungen
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| 1. Ruptur
| Durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein stumpfes Objekt
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| 2. Lazeration
| Durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein scharfes Objekt
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| a) Penetration (ohne intraokularen Fremdkörper)
| Einzelne durchgreifende Verletzung (Eintrittsverletzung =
Austrittsverletzung)
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| b) Intraokulare Fremdkörperverletzung
| Intraokular verbliebener Fremdkörper mit Eintrittsverletzung
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| c) Perforation
| Doppelte durchgreifende Verletzung der Augenhülle (Eintritts- und
Austrittsverletzung) durch scharfes Objekt oder Geschoß
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2. Verletzungen der Anhangsgebilde und der Orbita
Dazu gehören:
- Lidverletzungen
- Verletzungen der Tränenwege
- Verletzungen der knöchernen Augenhöhle (z.B.
Orbitabodenfraktur, Pfählungsverletzung)
- Intraorbitale Verletzungen mit/ohne verbliebenem Fremdkörper
- Kontusion und/oder Kompression des Sehnerven
- Bißverletzungen z.B. durch Hunde (gesonderte Gruppe aufgrund der
ausgedehnten Kontamination der Wundflächen)
Funktion des Augenarztes:
Unabhängig von der Verletzung des Auges und der Anhangsgebilde kann der
Augenarzt als
- alleinverantwortlicher (Erst- und Folge-) Behandler,
- Mit- oder Erstbehandler (z.B. bei der Versorgung von Kopfverletzungen),
- Konsiliarius oder Mitbehandler bei Mehrfachverletzungen (Polytrauma)
fungieren.
Vorgehen
Anamnese
Notwendig:
| Erkennen von Notfallsituationen
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- Notfallsituationen außerhalb des Fachgebietes, z.B.:
- Polytrauma
- Schädel-Hirn-Trauma
- Okuläre Notfallsituationen
- Chemische und thermische Verbrennungen
(Lauge/Säure/Kalk/heißes Metall)
- Akuter Druckanstieg (bei Kontusion)
- Zentralarterienverschluß (bei Orbitaverletzung)
- Optikuskompression
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| Gezielte Anamnese
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- Funktion des Auges vor der Verletzung (frühere Verletzungen
oder bekannte Augenerkrankungen, vorhandene Sehhilfen) ?
- Schutzmaßnahmen (Schutzbrille, Sicherheitsgurt) ?
- Unfallhergang ?
- Hammer-Meißel-Mechanismus
- Ballwurf/Faustschlag
- Schere
- Sturz gegen Türklinke
- Arbeitsunfall, privater Unfall ?
- Ort der Verletzung ? z.B.:
- Industrieller Arbeitsplatz
- Landwirtschaft/Garten
- häusliche Umgebung
- Sport und Freizeit
- Schule
- Straßenverkehr
- Zeitpunkt der Verletzung ?
- Fremde Gewalteinwirkung ?
- Alkohol/Drogen/Medikamente ?
- Bisher nach dem Unfall getroffene Maßnahmen ?
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Im Einzelfall erforderlich:
| Fremdanamnese bei Kindern
| Kinder neigen dazu, die Umstände, die zu einer Verletzung
geführt haben, zu verheimlichen.
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| Erkennen von Begleiterkrankungen (bei schweren Verletzungen)
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- Blutungsneigung (z.B. ASS/Marcumartherapie)
- Infektiöse Erkrankungen (z.B. HIV Hepatitis-Virus)
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus)
- Krampfleiden
- Bekannte rezidivierende Synkopen
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| Bei allen ausgedehnten Verletzungen des Auges und bei allen
Verletzungen der Adnexe
| Tetanus-Schutz (Überprüfung)
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| Bei Tierbißverletzungen
| Tollwut-Verdacht (Abklärung)
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Initiales ophthalmologisches Vorgehen
Notwendig:
- Inspektion
- Sehschärfenbestimmung, ggf. mit bekannter Korrektur (falls
erforderlich Ausmessen vorhandener Sehhilfe)
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
Im Einzelfall erforderlich:
| Bei Verdacht auf intraokularen oder intraorbitalen
Fremdkörper (z.B. Hammer-Meißel-Mechanismus)
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- Fundus in Mydriasis
- Röntgen: Orbita-Übersichtsaufnahme in zwei Ebenen
- ggf. Sonographie
- ggf. Computertomographie
- ggf. Magnet-Resonanz-Tomographie (nicht bei magnetischem i.o.
Fremdkörper)
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| Bei Verdacht auf Orbitafraktur (z.B. Doppelbildwahrnehmung)
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- Prüfung auf afferente/efferente Pupillenstörung
- Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
- ggf. quantitative Motilitätsprüfung
- ggf. Exophthalmometrie nach Hertel
- Sensibilitätsprüfung im Bereich des N. infraorbitalis
- Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
- ggf. Röntgenaufnahme der Orbita
- ggf. Ultraschall der Orbita
- ggf. in Abstimmung mit weiterbehandelndem Ärzteteam:
Computertomographie
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| Bei Schädel-Hirn-Verletzungen (z.B.
Bewußtseinsstörungen)
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- Prüfung auf afferente/efferente Pupillenstörung
- Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
- Orientierende Perimetrie
- Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
- ggf. in Abstimmung mit weiterbehandelndem Ärzteteam:
Computertomographie, Magnet-Resonanz-Tomographie
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| Bei Lidverletzungen mit Verdacht auf Verletzung der
Tränenwege
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- Untersuchung der abführenden Tränenwege
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| Bei Kontusionen
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- Tonometrie
- Untersuchung des zentralen, ggf. peripheren Augenhintergrundes
- ggf. Gonioskopie
- ggf. Sonographie
- ggf. Perimetrie (z.B. bei unklaren Sehstörungen, s. Leitlinie Nr. 5)
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| Bei Diskrepanz zwischen morphologischem und funktionellem
Befund
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- gezielte weiterführende Untersuchungen nach
Leitlinien Nr. 2 - 4 und ggf. Nr. 5
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Therapie
- In Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Augenverletzung und
begleitender Verletzungen (z.B. Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma).
Ambulant/stationär
Die folgende Auflistung liefert Anhaltspunkte bei alleinigen
Augenverletzungen:
Ambulant
- Aktinische Verletzungen
- Oberflächliche oder eingespießte Fremdkörper
- Lamellierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklera-Verletzungen
- Leichtere Kontusionen ohne operativ behandlungsbedürftige
Läsion im vorderen und hinteren Augensegment
- Leichtere chemische/thermische Verbrennungen (bis Stadium 2 nach Reim)
- Leichtere Lid- und Tränenwegsverletzungen
Stationär
- Offene Augenverletzungen
- Schwere Kontusionen
- Schwere chemische/thermische Verbrennungen (ab Stadium 3 nach Reim)
- Schwere Lid- und Tränenwegsverletzungen mit Beteiligung der Tränenwege
- Schwere Bißverletzungen
- Orbitale Fremdkörperverletzungen
Für Mehrfachverletzungen:
Nach Befund und Entscheidungen des behandelnden Ärzteteams
Kontrollintervalle
- Abhängig von Befund und Behandlungsstrategie
(1)
Kuhn, F. et al:
"A standardized classification of ocular trauma",
in: Graefe's Arch Clin Exp Ophthalmol (1996) 234: 399-403
© 1998, 2006 BVA und DOG, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 03.09.2006
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