Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 7
Versorgung von Sehbehinderten und Blinden
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
Die folgenden Definitionen gehen von der Voraussetzung einer
optimal verträglichen Korrektur mit Brillengläsern oder
Kontaktlinsen aus:
- a) Körperlich wesentliche Behinderung:
- Die Sehschärfe beträgt auf dem besseren Auge oder
beidäugig im Nahbereich bei einem Abstand von 30 cm oder im
Fernbereich nicht mehr als 0,3 oder es liegen Störungen des
Sehvermögens von entsprechendem Schweregrad vor
(Eingliederungsverordnung nach § 47 BSHG).
- b) Hochgradige Sehbehinderung:
- Die Sehschärfe des besseren Auges beträgt nicht mehr als 0,05.
Weitere Störungen des Sehvermögens (z.B.
Gesichtsfeldschäden), die auch bei besserer Sehschärfe als 0,05
eine MdE oder einen GdB von 100 % bedingen (DOG 1989).
- c) Blindheit:
- Die Sehschärfe beträgt nicht mehr als 0,02 oder es bestehen
Störungen des Sehvermögens, die dieser Beeinträchtigung
gleichkommen.
Ziel
- Erreichen von Lesefähigkeit durch die Anpassung von optisch
und elektronisch vergrößernden Sehhilfen;
- Mobiliätsverbesserung durch die Anpassung von
Fernrohrsystemen oder Mobilitätstraining;
- Verbesserung der Selbstständigkeit
(Kommunikation/Interaktion).
Vorgehen
Notwendig:
- Anamnese über Dauer und Verlauf der Sehbehinderung bzw. Blindheit
sowie Erfassung der individuellen visuellen Anforderungen (z.B. Schule,
Beruf, soziales und privates Umfeld)
- altersbezogene augenärztliche spezielle Diagnostik zusätzlich
zur bereits erfolgten altersbezogenen Basisdiagnostik
- Prüfung der Lesefähigkeit
- Ermittlung des erforderlichen Vergrößerungsbedarfs
- Erprobung von
- vergrößernden Sehhilfen: verstärkter Nahzusatz,
Lupen, Lupenbrillen, Fernrohrsysteme nach Galilei und Kepler,
monokulare Handfernrohre, Bildschirmlesegeräte
- ggf. elektronischen Vorlesegeräten für Blinde
- ggf. Farberkennungsgeräten
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
- Kommunikation mit Hausarzt
Im Einzelfall erforderlich:
- Perimetrie/Amslernetz
- Prüfung des Binokularsehens
- Binokulare Untersuchung der Netzhautmitte
- Prüfung des Fixationsortes
Therapie
Unter Berücksichtigung der individuellen visuellen Anforderungen:
- Verordnung
- der angepaßten vergrößernden Sehhilfe
- ggf. von kontrastverstärkenden Filtergläsern
- des elektronischen Vorlesegerätes für Blinde
- eines Mobilitätstrainings mit Blindentaststock und
Leitgerät
- Information über ergänzende Hilfsmittel
- Beleuchtung, verstellbare Lesepulte, Sehbehindertentische
- kontrastverstärkende Filtergläser
- akustische Hilfsmittel
- Führhund
- Hinweis auf
- Selbsthilfegruppen, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
e.V. (1), Pro Retina Deutschland e.V. (2), Bund
zur Förderung Sehbehinderter e.V. (3), Dt. Verein der
Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (4)
- Soziale Hilfen: Schwerbehindertenausweis, ggf. Blindengeld bzw.
Pflegegeld
- Beratungsstellen an Sehbehinderten- und Blindenschulen
- Training für lebenspraktische Fertigkeiten
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
- spätestens 2 bis 4 Wochen nach Erhalt der Sehhilfe
- je nach individuellem Befund
(1)
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19
10179 Berlin
Tel (030) 285387-0
Fax (030) 285387-20
eMail info@dbsv.org
Internet www.dbsv.org
(2)
Pro Retina Deutschland e.V. (PRDV)
(früher: Deutsche Retinitis Pigmentosa Vereinigung DRPV)
Vaalserstr. 108
52074 Aachen
Tel (0241) 870018
Fax (0241) 873961
eMail pro-retina@t-online.de
Internet www.pro-retina.de
(3)
Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. (BFS)
Max-Planck-Str. 24
40880 Ratingen
Tel (02102) 444737
Fax (02102) 444737
Internet www.bfs-ev.de
(4)
Dt. Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Tel (06421) 94888-0
Fax (06421) 94888-10
eMail dvbsmr@aol.com
© 1998-2001 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 09.07.2001
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