Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
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Leitlinie Nr. 6
Kontaktlinsenanpassung und -kontrolle (1)
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für
eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten.
Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe
Präambel).
Definition
Eine Kontaktlinsenanpassung bezweckt überwiegend den Ausgleich von
Fehlsichtigkeit.
Ein weiteres Ziel ist eine zusätzliche oder ausschließliche
therapeutische Versorgung.
Zwingende medizinische Indikationen im Bereich der GKV werden im SGB V und den
Heil- und Hilfsmittelrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung (2) festgelegt.
Bei jeder Kontaktlinsenversorgung müssen kurz- oder langfristige
Schäden am Auge vermieden werden.
Vorgehen
Notwendig, zusätzlich zur bereits erfolgten altersspezifischen
Basisdiagnostik
- kontaktologische Anamnese (z.B. allgemeine Erkrankungen wie Diabetes,
Allergien, Rheuma; Gravidität; Medikamente;
Tränenfilmstörungen; berufliche Exposition; Erfragung von
Motivation, beabsichtigter Tragedauer, beabsichtigtem Wechsel
Kontaktlinse/Brille; Abklärung der Hygienebereitschaft und
-fähigkeit)
- Messung der zentralen Hornhautradien
- Prüfung des Tränenfilms auf Tränenqualität und
-quantität
- Stellen bzw. Überprüfung der Indikation zur
Kontaktlinsenanpassung
- Kontaktlinsenversorgung
- Auswahl der Kontaktlinse
- Probetragen (zumindest bei Erstanpassung)
- Kontrolle des Linsensitzes mit oder ohne Fluoreszein
- Überrefraktion über Anpaßkontaktlinse
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen Augenabschnitte, ggf. nach
Entfernung der Kontaktlinse
- ggf. Wiederholung der vorangegangenen Schritte bis zur Ermittlung
der zu verordnenden/anzupassenden Kontaktlinse
- Festlegung der Daten der Rezeptlinse/Beschaffung der Rezeptlinse
- Datenabgleich der Rezeptlinse
- Abgabe und Überprüfung der Kontaktlinse am Auge,
Einweisung und Schulung des Kontaktlinsenträgers
- Bei Kontaktlinsenkontrolle:
- Kontaktologische Zwischenanamnese
- Monokulare objektive Refraktionsbestimmung mit vorhandener
Kontaktlinse
- Monokulare subjektive Refraktionsbestimmung mit vorhandener
Kontaktlinse
- Untersuchung der Linse und des Linsensitzes mit/ohne Fluoreszein
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen Augenabschnitte ggf. nach
Entfernung der Kontaktlinse
Im Einzelfall erforderlich
- Anfärbung der Bindehaut und Hornhaut mit Farbstoff
- Messung der peripheren Hornhautradien mit Ermittlung der
Hornhautexzentrizität
- Topometrie mit dem Videokeratoskop
- Keratometrie ohne Kontaktlinse (bei Kontrollen)
- Keratometrie über der Kontaktlinse
- Prüfung auf Blendempfindlichkeit und/oder Kontrastsehen
- Binokulare Sehschärfenbestimmung mit vorhandener Kontaktlinse
- Prüfung von Augenstellung (Heterophorie, Heterotropie) und
-motilität mit vorhandener Kontaktlinse
- Binokularstatus
- Hornhautendothelmikroskopie (z.B. beim Dauertragen) (3-5)
- Hornhautpachymetrie (z.B. beim Dauertragen) (6)
- Fotographische Dokumentation zur Verlaufskontrolle (z.B. bei
Hornhautgefäßeinsprossungen)
- bei aufwendiger Kontaktlinsenversorgung (bei Krankheitsbildern mit
schweren Veränderungen der Hornhaut) sind ggf. die
Anpaßvorgänge einschließlich aufwendiger Messungen
mehrfach zu wiederholen, unter Umständen auch in mehreren Sitzungen.
Therapie
- Verordnung/Anpassung der Kontaktlinse
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
- grundsätzlich
- bei der Abgabe
- bei Beschwerden
- im beschwerdefreien Regelfall
- 1-3 Wochen nach Abgabe
- ggf. 2-3 Monate nach Erstabgabe
- sinnvoll alle 6 Monate, mindestens einmal im Jahr
- bei Dauertragen häufiger
(1)
siehe Kapitel "Kontaktlinsen" im "Grauen Ordner"
Herausgeber:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Tersteegenstraße 12
40474 Düsseldorf
Tel (0211) 43037-00
Fax (0211) 43037-20
(2)
veröffentlicht im Bundesanzeiger:
Nr. 66, S. 4682-4683, vom 09.04.1997 und
Nr. 115a, S. 5, vom 26.06.1998
(siehe auch:
Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 30, 25.07.1997 und
Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 31-32, 03.08.1998)
(3)
Chang SW, Hu FR, Lin LL
"Effects of contact lenses on corneal endothelium - a morphological and functional study"
Ophthalmologica 215: 197-203 (2001)
(4)
Lee JS, Park WS, Lee SH, Oum BS, Cho BM
"A comparative study of corneal endothelial changes induced by different durations of soft contact lens wear"
Graefes Arch Clin Exp Ophthalmol 239: 1-4 (2001)
(5)
Setala K, Vasara K, Vesti E, Ruusuvaara P
"Effects of long-term contact lens wear on the corneal endothelium"
Acta Ohthalmol Scand 76: 299-303 (1998)
(6)
Solomon OD
"Corneal stress test for extended wear"
CLAO J 22: 74-78 (1996)
© 1998-2002 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 18.06.2002
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