Leitlinien von BVA und DOG

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
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Leitlinie Nr. 5

Abklärung unklarer Sehstörungen


Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversorgung in der Praxis für geboten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe Präambel).

Definition

Bei unklaren Sehstörungen handelt es sich um visuelle Funktionsbeeinträchtigungen, für die es anhand von Vorgeschichte oder Voruntersuchungen sowie nach vorgeschalteter altersbezogener augenärztlicher Basisdiagnostik keine unmittelbare Erklärung gibt.

Vorgehen (1)

Notwendig:

Im Einzelfall erforderlich: Therapie

Abhängig vom jeweiligen diagnostischen Ergebnis

Ambulant/Stationär

Kontrollintervalle

(1)
Zrenner E., Wilhelm H., Schiefer U.:
"Strategien bei der Abklärung unklarer Sehstörungen"
(Flußdiagramm),
Ophthalmologe (1993) 90: 104-119.

(2)
Schiefer U., Wilhelm H.:
"Gesichtsfeld-Kompendium, Interpretation perimetrischer Befunde...",
Klin.Mbl.Augenh. (1995) 206: 206-238.


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Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel

Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998

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