Leitlinien von BVA und DOG
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
eMail: bva@augeninfo.de
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Leitlinie Nr. 4
Augenärzliche Basisdiagnostik
bei Patienten ab dem 7. Lebensjahr
Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne von "Handlungs- und
Entscheidungskorridoren", von denen in begründeten Fällen abgewichen
werden kann oder sogar muss. Die augenärztliche Basisdiagnostik wird aus
Vorsorgegründen empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung in
Deutschland gewährt derzeit keinen primären Anspruch auf
augenärztliche Vorsorge von Sehstörungen und Erkrankungen des
Sehorgans (siehe Präambel).
Definition
Eine umfassende augenärztliche Grunduntersuchung für alle Patienten
ab dem beginnenden 7. Lebensjahr.
Ziel ist
- die Überprüfung des optischen und gesundheitlichen Zustandes
der Augen, des visuellen Systems und der Augenanhangsgebilde;
- die Aufdeckung von deren Abweichungen oder Erkrankungen
einschließlich sich ophthalmologisch manifestierender allgemeiner
Krankheiten.
Vorgehen
Notwendig:
- Anamnese
- Inspektion der Augen und ihrer Adnexe
- Kontrolle vorhandener Sehhilfen
- objektive Refraktionsbestimmung (1)
- monokulare subjektive Refraktionsbestimmung einschließlich
Bestimmung der Sehschärfe (1)
- binokularer Abgleich bei Brillenverordnung (1)
- subjektive Bestimmung der Nahrefraktion bei Beschwerden und ab etwa dem
40. Lebensjahr
- Prüfung der Augenstellung und -beweglichkeit
- Prüfung auf efferente/afferente Pupillenstörung
- Spaltlampenuntersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte
- Untersuchung des zentralen Augenhintergrundes
- Tonometrie ab dem 40. Lebensjahr bzw. bei Glaukomverdacht oder
-disposition
- Dokumentation
- Befundbesprechung und Beratung
Im Einzelfall erforderlich:
- Binokularstatus (1)
- objektive Refraktionsbestimmung in Zykloplegie (1)
- bei Auffälligkeiten weiterführende Diagnostik entsprechend
den speziellen Leitlinien
- Kommunikation mit Hausarzt
Therapie
- bei Bedarf Verordnung (ggf. Anpassung) einer neuen Sehhilfe
- ggf. siehe entsprechende Leitlinien
Ambulant/Stationär
Kontrollintervalle
- Soweit keine Beschwerden, keine Fehlsichtigkeit oder keine
Augenkrankheit bzw. keine Disposition zur Fehlsichtigkeit bzw.
Augenkrankheit vorliegen:
| 7 - 39 Jahre
| spätestens vor dem 16. Lebensjahr, dann etwa alle 10 Jahre
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| 40 - 64 Jahre
| alle 2 - 4 Jahre
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| ab dem 65. Lebensjahr
| alle 1 - 3 Jahre
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(1) siehe Anhang:
Lachenmayr, B.:
"Empfehlung zur optischen Korrektion von Refraktionsfehlern: Brille",
1997
© 1998 BVA, alle Rechte vorbehalten
Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel
Letzte Durchsicht und Aktualisierung: 20.12.1998
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